Rote Listen gefährdeter Arten begründen noch keinen gesetzlichen Schutz, sondern bilden zunächst nur die Bestandssituation und -entwicklung von Arten ab. Sie liefern eine Grundlage zur Bewertung von Biotopen und für die Durchführung von naturschutzfachlichen Maßnahmen.
Rote Listen werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, u.a. auch für abgrenzbare naturräumliche Einheiten erstellt. Sie folgen einer komplexen, einheitlichen Methodik, sofern es der Kenntnisstand der jeweiligen Organismengruppe zulässt (Link zum vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten Rote-Liste-Zentrum). Aufgrund des hohen Aufwandes, teilweise unzureichender Datenlage und nur wenigen Spezialisten bei einigen Artengruppen sind die Aktualisierungszeiträume häufig eher in Jahrzehnten zu bemessen und können projektbezogene Untersuchungen nicht ersetzen.