Schankvorgärten

Das Herausstellen von Tischen und Stühlen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Sondernutzungen bedürfen in der Regel einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie gleichzeitig der Zustimmung zur Sondernutzung durch die Straßenbaubehörde, die intern durch die Erlaubnisbehörde eingeholt wird.

  • Anträge können direkt über den Online-Assistenten gestellt werden. Nähere Informationen, erforderliche Antragsunterlagen sowie den Online-Assistenten finden Sie über folgenden Link: Service-Portal Berlin

Ergänzung der Festlegungen des Bezirksamtes zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Bezirk Mitte im Hinblick auf Schankvorgärten

Mit Beschluss des Bezirksamtes vom 16.04.2024 wurde eine Präzisierung in Hinblick auf Schankvorgärten von Mischbetrieben vorgenommen. Es gilt, dass Schankvorgärten ausschließlich für die Lokale i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 1. und 2 des Gaststättengesetzes eingerichtet werden dürfen.

Vor Mischbetrieben (erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Gaststätten in Verbindung mit Einzelhandel) sind Schankvorgärten nur zulässig, wenn es sich um Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden handelt.

Vor anderen Mischbetrieben sind Schankvorgärten ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller im straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren nachweist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine erheblichen Belästigungen oder unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft zu erwarten sind. Dies kann durch Vorlage einer aktuellen gaststättenrechtlichen und – sofern erforderlich – lärmimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgen (vgl. hierzu die Richtlinien für Genehmigungen von Schankvorgärten vor Mischbetrieben im Bezirk Mitte von Berlin).

Die Richtlinien finden Sie unten im Downloadbereich auf dieser Seite.

Downloadbereich

  • Infoblatt zur Erstellung eines Lageplans

    PDF-Dokument (631.4 kB)

  • Anlage Richtlinien für Mischbetriebe

    PDF-Dokument (39.7 kB)