Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Sondernutzungen bedürfen in der Regel einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie gleichzeitig der Zustimmung zur Sondernutzung durch die Straßenbaubehörde, die intern durch die Erlaubnisbehörde eingeholt wird.
- Anträge können direkt über den Online-Assistenten gestellt werden. Nähere Informationen, erforderliche Antragsunterlagen sowie den Online-Assistenten finden Sie über folgenden Link: Service-Portal Berlin
- Hinweise zur Erstellung eines Lageplans finden Sie hier (bitte klicken)
- Für die Beantragung von Tischen und Stühlen auf Parkplätzen geht es hier entlang: Infoseite zur Nutzung von Parkplätzen