Unter privaten Leitungen sind Kabel, Versorgungskanäle, Rohre und ähnliches im öffentlichem Straßenland gemeint, welche nicht unter § 12 Berliner Straßengesetz (Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung) fallen.
Um eine Überfrachtung des Straßengrunds mit Leitungen zu verhindern, wird Längsverlegungen für Private generell nicht zugestimmt. Querverlegungen können in Ausnahmefällen beim Vorliegen wichtiger Gründe erlaubt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass Versorgungsunternehmen, welche Leitungen im Straßenland unterhalten, auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Leitungsverlegung zustimmen. Entsprechende Stellungnahmen sind einzuholen und dem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beizufügen.
Eine Auskunft ist über das Leitungsauskunftsportal infrest möglich (keine Garantie auf Vollständigkeit).