Werbeanlagen an Baugerüsten im öffentlichen Straßenland sind erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Sinne des Berliner Straßengesetzes und neben der Erlaubnis für das Aufstellen eines Baugerüstes gesondert beim Fachbereich Straßenverwaltung des Straßen- und Grünflächenamtes zu beantragen.
Baugerüstwerbung ist nur im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks zu erlauben. Darüber hinaus dürfen einer Erlaubnis keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Dazu sind auch stadtplanungs- und denkmalschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine Vorabstimmung mit den Fachbereichen
wird empfohlen.
Im Rahmen einer bauaufsichtlichen Stellungnahme (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen) erfolgt eine Beteiligung der oben genannten Bereiche. Auch im Falle der Versagung eines Antrags – weil bspw. Bedenken durch die genannten Fachbereiche angemeldet werden – sind Verwaltungsgebühren für dieses Verfahren durch den Antragsteller zu tragen.