• Die Nachher-Untersuchungen zeigen die entlastende Wirkung
und den Rückgang der Parkraumauslastung im öffentlichen Straßenraum
nach Einführung von Parkraumbewirtschaftung
• Durchwegs ist eine zu geringe Nutzung vorhandener Parkbauten (Parkhäuser, Tiefgaragen) festzustellen
+ Auslastung oft nur zwischen 20 und 30 Prozent
• Je nach Gebiets- und Nutzungsstruktur (Bevölkerung, Beschäftigte, Geschäfte und Gewerbe) sind die verschiedenen Merkmale der Parkraumbewirtschaftung (Auslastung, Anteile von Parkscheinen, Parkvignetten, Ausnahmegenehmigungen und „Schwarzparker“ sowie deren zeitliche Verteilung) in den einzelnen Zonen sehr unterschiedlich ausgeprägt.
• In einigen Bereichen gibt es hohe „Schwarzparker“-Anteile
+ eine konsequente und effiziente Überwachung ist notwendig
• In manchen Bereichen ist ein hoher Anteil an Ausnahmegenehmigungen festzustellen
+ restriktive Handhabung bei der Genehmigungspraxis notwendig
• Die Parkdauer liegt bei 60 Prozent der Parkscheine unter 2 Stunden
+ deshalb hat der Bezirk bisher auf die Einführung einer Parkdauerbegrenzung verzichtet