Informationsveranstaltung zur Instandsetzung des Spreeradwegs am Schleswiger Ufer am 12.03.2018

Informationsveranstaltung zur Instandsetzung des Spreeradwegs am Schleswiger Ufer am 12.03.2018

An das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wurden während und auch nach der o.g. Informationsveranstaltung eine Anzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Instandsetzung des Spreeradweges gerichtet.

Noch können nicht alle Fragen beantwortet werden, da

a) der Rechercheaufwand recht groß ist und

b) nahezu täglich neue Fragen eingehen.

Aber: Das SGA hat recherchiert und zusammen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den beauftragten Planungsbüros die folgenden Antworten ausgearbeitet.

Die Antworten auf die offenen Fragen werden sukzessive nachgereicht.

  • Warum wird bei den eingeplanten/eingezeichneten Baumneupflanzungen nicht die Stelle berücksichtigt wo die drei alten Weiden gefällt wurden? Nach durchgeführter Kampfmittelräumung wäre dies doch ein schönes und adäquates Zeichen die Wiederbegrünung des Herzstücks der Uferpromenade.

    Das SGA hat den Vorschlag an die Planungsbüros mit der Bitte um Prüfung weitergereicht.

    Es muss an den „alten“ Standorten geprüft werden, ob diese aus gärtnerischer Sicht sinnvoll sind. Um der Bodenmüdigkeit entgegen zu wirken, kann eine Verschiebung der Pflanzorte erforderlich werden.

    Bodenmüdigkeit beschreibt den Zustand des Bodens, wenn das Wachstum im Laufe der Zeit zurückgeht. Auch Düngemaßnahmen schaffen keine Abhilfe. Die Bodenmüdigkeit tritt insbesondere bei jahrelangem Anbau der gleichen Pflanzen am gleichen Standort auf. Die Ursachen sind vielfältig und im Detail nicht vollends erforscht. Eine Pflanzenart entzieht immer wieder die gleichen Nährstoffe dem Boden. Dadurch verarmt der Boden in charakteristischer Weise, da jede Pflanzengattung unterschiedliche Mengen an Düngestoffen dem Boden entzieht. Gegenmaßnahmen sind ein Wechsel der Baumart und die Auswahl neuer Standorte.

  • Ist es richtig, dass sich hier an der Wegführung nichts ändert? Der Weg am Ufer zur Anlegestelle so bleibt und die Straße als eine Radfahrstrasse gilt?

    Der Weg am Ufer zur Anlegestelle bleibt, die Straße erhält lediglich einen Radfahrstreifen.

  • Ist für den Spreeradweg geplant, im Bereich des Holsteiner Ufers Bäume und Sträucher zu fällen? Wenn ja, welche?

    Baumfällungen sind am Holsteiner Ufer für den Spreeradweg nicht geplant. Ob Sträucher entfernt werden müssen, entscheidet sich in der weiteren Umsetzung. Keinesfalls wird es aber zu großflächigen Rodungen kommen.

  • Ist für den Spreeradweg geplant bis jetzt offenen Boden durch Asphalt zu versiegeln? Wenn ja, wo?

    Am Holsteiner Ufer erfolgt die Wegeführung auf der Straße. Eine weitere Versiegelung wird dadurch vermieden. Derzeit wird geprüft, ob am Schleswiger Ufer die vorhandene wassergebundene Wegedecke durch eine bituminöse Decke (Asphalt) ersetzt werden soll.

  • Ist für den Spreeradweg geplant die schöne mit historischem Kopfsteinpflaster gepflasterte Straße Holsteiner Ufer in Gänze oder teilweise zu asphaltieren?

    Geplant ist, auf der Straße den Fahrstreifen in Asphalt zu befestigen. Dies ist im Land Berlin der übliche Belag für Radverkehr. Die gebäudenahe Parkspur soll in Großsteinpflaster erhalten bleiben.

    Zum Denkmalschutz kann ergänzend dargelegt werden, dass grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes berühren, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt abzustimmen sind.

  • An Stellen, wo besonders Rücksicht genommen werden muss (Schule, Spielstraße, Erholung für Anwohner), könnte man zB die Radfahrer zum Absteigen zwingen durch entsprechende versetzte Barrieren.

    Das SGA lässt zu den Gefahrenpunkten entlang des Radweges eine Gefährdungsanalyse erstellen. Aus dieser werden sich dann geeignete (Sicherheits-)Maßnahmen ableiten.

    Allerdings: Berlin verfolgt eine Baupolitik der Barrierefreiheit.

    Weniger Hindernisse im Alltag, das erfordert Koordination und eine Bauplanung für die Bedürfnisse von Menschen, welche die Vielfalt der Stadt barrierefrei nutzen wollen. So soll auch der gesamte öffentliche Freiraum mit seinen sehr differenzierten Nutzungsbereichen für alle Menschen ein Angebot ohne Einschränkungen sein. Auf Einbauten in den Radweg, die die Barrierefreiheit einschränken, muss aus diesen Gründen verzichtet werden (siehe dazu auch: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/designforall/Handbuch-Design_for_all_2011.pdf).

Frage zum Verlauf des Radwegs in Richtung Charlottenburg

  • Es entstand der Eindruck, dass der Bezirk Mitte seinen Senatsauftrag, den Radweg bis zur Bezirksgrenze zu bauen, ausführen möchte, ohne zu wissen, was auf Charlottenburger Seite geschieht. Vom Augenschein her erscheint es unwahrscheinlich, dass neben den Charlottenburger Neubauten jenseits des Wullenweberstegs ein Radweg am Ufer geführt werden kann oder soll. Diese Frage ist aber wichtig für den Ausbau des Uferwegs am Schleswiger Ufer?

    Die Abstimmung mit einzelnen Bauvorhaben findet in dem jeweiligen Bezirk statt. Das BA Mitte führt keine Abstimmungen zu den im Bau befindlichen Vorhaben in Charlottenburg durch. Dies ist alleinig die Aufgabe des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Nach Auskunft aus dem Nachbarbezirk wird weiterhin an der Wegeverbindung im Sinne der übergeordneten, bezirksübergreifenden Radwegeplanung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz festgehalten.

Frage zum Ausbau des Uferwegs am Schleswiger Ufer

  • Wenn die Radler sowieso ab der Flotowstraße vom Ufer weg auf die Straße geleitet werden sollen, ist unverständlich, wozu es einen weiteren Ausbau des Uferwegs geben soll. Retrospektiv erscheinen damit die bisherigen Baumfällungen überflüssig, weil dort gar nicht hätte gebaut werden müssen. Könnte es sein, dass es hier um einen Planungsfehler in dem Sinne geht, dass man ursprünglich eine Rampe hinauf zum Wullenwebersteg bauen wollte, dies dann aber als unrealistisch fallengelassen hat? Man könnte nun wenigstens erwägen, für diesen Abschnitt von der Flotowstraße bis zum Wullenwebersteg einen Baustopp zu verhängen, bis klar ist, was in Charlottenburg geschieht. Zumindest dürfte dieser Abschnitt überwiegend von Fußgängern genutzt werden, weil es am Wullenwebersteg nur eine Treppe gibt und es für Radfahrer nicht weiter geht.

    Für die übergeordnete, bezirksübergreifende Radwegeplanung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Es ist richtig, dass aufgrund früherer Baugenehmigungen und der inzwischen entstandenen Gebäude der Radweg leider nicht kontinuierlich am Ufer geführt werden kann. Der Radweg wird jedoch über den Wullenwebersteg hinaus am Ufer geführt. Es entsteht keine Sackgasse.

Frage zum Hansa-Ufer

  • Am gegenüberliegenden westlichen Hansa-Ufer wurde die Straße im letzten Jahr mit einem neuen Belag versehen, angeblich als Teil eines Radwegeausbaus. Nahe des Wullenweberstegs sind am Hansa-Ufer bereits Bäume gefällt worden, weitere sind markiert. Welche weiteren Maßnahmen sind hier geplant?

    Grundlage für die Planungen und die Baumaßnahme Spreeradweg sind die Vorgaben und das übergeordnete Fahrradroutennetz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

    Die Senatsverwaltung koordiniert die übergeordnete Führung des Spreeradweges für alle Bezirke. Nach Auskunft der Senatsverwaltung ist weiterhin geplant, dass der Spreeradweg auf Charlottenburger Seite weitergeführt wird, so dass keine Sackgasse entsteht.

    Die Abstimmung zu den einzelnen Bauvorhaben findet in dem jeweiligen Bezirk statt. Folglich hat der Bezirk Mitte keine Abstimmungen zu dem im Bau befindlichen Gebäudekomplex Charlottenburg 1 geführt. Dies ist Aufgabe des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Nach Auskunft aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird es dort eine Wegeverbindung geben. Details werden mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Frage zum Wegstück zwischen Wullenwebersteg und Hansabrücke

  • Kann die Oberfläche des Weges durch eine fachgerechte Wiederherstellung der Tenne (wassergebundene Oberfläche) instand gesetzt und erhalten werden?

    Derzeit wird geprüft, ob am Schleswiger Ufer die vorhandene wassergebundene Wegedecke durch eine bituminöse Decke (Asphalt) ersetzt werden soll. Eine wassergebundene Wegedecke hält erfahrungsgemäß den Belastungen eines ganzjährig frequentierten Radweges nicht stand. Sie ist anfällig für Erosion in Gefällstrecken, da bei starken Regenfällen die oberste Schicht des Materials regelmäßig abgetragen wird. Die Wege werden wellig, Rinnen und Schlaglöcher entstehen. Eine Instandhaltung der Wege ist laufend erforderlich, insbesondere nach den Frost-Tau-Wechselperioden. Der Radweg wäre entgegen der eigentlichen Absicht nicht ganzjährig befahrbar, zumal ein Winterdienst auf Tennendecken (wassergebundene Wegedecken) nicht möglich ist, ohne erhebliche Schäden am Belag hervorzurufen. Zudem birgt die bituminöse Wegebefestigung nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Menschen mit Behinderungen Vorteile.

Frage zum Bellevue Ufer

  • In der Spreeradwegplanung zwischen Bezirksgrenze und Paulstraße ist der Abschnitt „Bellevue Ufer“ ein Planungsdetail, das wegen der örtlichen Rahmenbedingungen geändert werden sollte. Auch auf der Info-Veranstaltung am 12.3.18 wurde vom vorstellenden Büro erwähnt, dass das Teilstück „Bellevue Ufer“ wegen der engen Platzverhältnisse problematisch sei. Wir schlagen folgende Lösung vor: Der gepflasterte Weg am Bellevue Ufer bleibt in Breite und Grobpflasterung erhalten. Damit ist er für – schnelle – Radfahrende weniger attraktiv als das gegenüber liegende Ufer (Präsidentendreieck). Dort ist wirklich Platz für konfliktarmes Auskommen zwischen Fuß- und Radverkehr. Zugleich ist die Fortbewegung Richtung Osten entlang des Moabiter Werders angenehmer als auf dem Fuß-/Radweg entlang der Dullesallee. Von den Konflikten am Bettine-von-Arnim-Ufer vor dem HKM (Haus der Kulturen der Welt, „Schwangere Auster“) ganz zu schweigen. Zur Förderung des Radverkehrs entlang der Spree bietet sich die Asphaltierung (und Ausweisung als Fahrradstraße!) des Helgoländer Ufers an. Damit ergäbe sich die fahrradfreundliche Verbindung: geplante Fahrradstraße Holsteiner Ufer – Moabiter Brücke – Helgoländer Ufer – Präsidenten Dreieck – Moabiter Werder.

    Erfahrungsgemäß halten wassergebundene Wegedecke den Belastungen eines ganzjährig frequentierten Radweges nicht stand. Das SGA teilt das Anliegen, eine für die Erholungsnutzung ganzjährig geeignete Grünanlage zu erhalten. Dieses Ziel wurde als Aufgabenstellung an die Planer formuliert. Die Erfahrungen aus anderen Grünanlagen zeigen, dass mit einer bituminösen Wegedecke die Aufwertung der Grünflächen einhergehen kann, weil sich die ganzjährige Nutzbarkeit der Wege deutlich verbessert. Darüber hinaus gilt zu bedenken, dass die Wegebefestigung nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Menschen mit Behinderungen Vorteile bringt.

    Der Weg bleibt im Bereich Schloss Bellevue mit Natursteinpflaster befestigt. Im Wegeverlauf ist eine moderate Verbreiterung geplant, um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden bzw. zu minimieren.

    Bei der Planung fließen die langjährigen Erfahrungen der Radverkehrswegeplanung ein. Die geplante abschnittsweise Verbreiterung des vorhandenen Weges -von derzeit durchschnittlich ca. 3,42 m auf zukünftig 4,00 m- soll dem sicheren Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern dienen. Das SGA wird eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen und ggf. daraus (Sicherheits-) Maßnahmen ableiten, um die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu minimieren.

  • Lohnt es finanziell und auch aus radtouristischer Sicht den relativ kurzen und aus verschiedenen Gründen problematischen Abschnitt zwischen Pflegeeingang Flotowstrasse und Bezirksgrenze. / Wird der Radweg nach dem Überschreiten der Bezirksgrenze weiterverlaufen oder in einer Sackgasse enden?

    Der Spreeradweg soll ab dem Pflegeeingang Flotowstraße auf das Schleswiger Ufer -am Ufer entlang- geführt werden. Es entsteht keine Sackgasse. Auf Charlottenburger Gebiet wird der Radweg weitergeführt. Leider kann der Radweg wegen der Bestandsgebäude nicht kontinuierlich am Ufer geführt werden.

    Die technische Gestaltung der Wegeführung im Bereich der Bestandsbäume wird nach den einschlägigen Regelwerken ausgeführt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden als gering eingeschätzt. Eine Begleitung durch einen Baumsachverständigen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird sicherstellen, dass keine Schäden am Baumbestand entstehen.

  • Wird der geplante zweite, asphaltierte und 4 m breite Fuß- und Radweg, der zwischen Hansabrücke und Flotowstrasse einen weiteren Zugang für Rad- und Fußverkehr von der Altonaer Strasse über das Schleswiger Ufer ermöglichen soll, das Verkehrsaufkommen auf dem parallel verlaufenden Uferweg verringern?

    Es ist nicht zu erwarten, dass der obere Weg das Radfahraufkommen auf dem unteren Weg verringern wird. Es handelt sich beim oberen Weg um einen Anschluss des durchgängigen Radweges an das Straßennetz, hier Hansabrücke und Altonaer Straße.

  • Ist aufgrund dieses verringerten Verkehrsaufkommens auf dem unteren Uferweg eine Asphaltierung zwischen Hansabrücke und Pflegeeingang Flotowstraße noch notwendig um eine Wegedecke ausreichender Stabilität zu gewährleisten oder würde hier eine wassergebundene Wegedecke von ihrer Stabilität ebenso ausreichen? Warum wird in der Planung bislang generell an einer asphaltierten Wegedecke festgehalten?

    Eine wassergebundene Wegedecke ist für eine durchgängige ganzjährige Radwegeverbindung mit der erwarteten Nutzerfrequenz nicht ausreichend geeignet.

    Bundesweite Erfahrungen im Radwegebau sprechen dafür, dass Asphalt der grundsätzlich geeignetste Wegebelag für Radwege ist. Durch entsprechende Wegeführung und Wegebreiten soll ein konfliktarmes Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern erreicht werden. Dazu sind die langjährigen Erfahrungen im Land Berlin in die Planung eingeflossen.

  • Eine Asphaltdecke heizt sich im Sommer stärker auf und hat schlechtere Effekte auf das Mikroklima als eine wassergebundene Wegedecke.

    Die Effekte auf das Mikroklima durch die Verwendung einer bituminösen Decke sind sehr gering. Der Radweg wird in großen Teilen von Bäumen beschattet. Dort sind keine Veränderungen des Mikroklimas zu erwarten. Die vorgesehene Verwendung von hellen Zuschlagsstoffen in der Deckschicht minimiert die Aufwärmung weiter.

    Grundsätzlich wird der Wurzelraum durch Asphalt mehr verengt, als durch eine wassergebundene Wegedecke. Deshalb ist beim Bau des Spreeradweges unter den Bäumen im Wegebereich eine Pflasterung vorgesehen. Dadurch werden Beschädigungen der Baumwurzeln vermieden. Gleichzeitig werden Schäden der Wurzeln am Asphalt reduziert. Die Versorgung der Bäume mit Wasser und Luft wird dadurch nicht substanziell verändert.

    Beim Bau des Spreeradweges werden die Hinweise zum Schutz von Bäumen auf Baustellen strikt eingehalten (siehe dazu: DIN 18920, RAS-LPH4).

  • Ästhetisch gesehen ist eine wassergebundene Wegedecke für viele Menschen schöner anzusehen, als ein Asphaltweg. Ihr Anblick vermittelt mehr Natürlichkeit.

    Wassergebundene Decken führen bei fachgerechter Anlage und entsprechender Unterhaltung zu ausreichender Niederschlagsversickerung und haben demzufolge einen niedrigeren Abflussbeiwert verglichen mit Asphaltoberflächen. Der hohe Unterhaltungsaufwand und die entsprechenden Unterhaltskosten sind von Nachteil.
    Die Auswaschung des oberflächlichen Feinsandes ist nicht zu vermeiden und muss regelmäßig nachgesandet werden. Bei mangelnder Durchwässerung durch die Verdichtung in Folge der hohen Nutzerfrequenz kann es leicht zu Staubbildung kommen, während bei langanhaltenden Regenfällen Schmutzbildung bzw. Verschlammung auftreten kann. Durch die Winterräumdienste kann die Oberfläche beschädigt werden. Wassergebundene Wegedecken sind nur dann ein ästhetischer Gewinn, wenn der Nutzerdruck nicht allzu hoch ist und die Schäden durch die Frequenz der Nutzung in Grenzen gehalten werden können. Dies ist bei einem ganzjährig genutzten Geh- und Radweg nicht zu erwarten.

    Überall dort, wo es die Frequenz der Nutzung erlaubt, gestaltet das SGA Mitte Parkwege mit wassergebundene Wegedecke. In den großen Parkanlagen wie dem Großer Tiergarten, dem Schillerpark, dem Humboldthain, wo sich die Fußgänger und Radfahrer relativ weiträumig verteilen, ist dies auch möglich. Ab einer gewissen Radfahrfrequenz und bei Parkwegen mit Steigungen, hat sich der Einsatz von Asphalt auch in diesen Grünanlagen bewährt.

    Die Erholungseignung der Grünanlage wird nach Einschätzung des SGA durch die bituminöse Befestigung des Weges nicht eingeschränkt. Im Abschnitt zwischen Schloss Bellevue und Wullenwebersteg sind gegenwärtig 78 % der Wege in Asphalt bzw. Pflaster befestigt. Um den Asphaltbelag in die Grünanlage optisch einzubinden, ist in der Planung enthalten, den Asphaltstreifen beidseitig mit Mosaikpflasterstreifen aus Naturstein einzufassen, so dass optisch der Asphalt nicht die gesamte Wegebreite einnehmen wird. Die Anlage von neuen Sitzplätzen, von Aufenthaltsbereichen und einer vielfältigen Bepflanzung wird den Grünzug deutlich aufwerten.

    Beim Spreeradweg wird der alternative Wegeaufbau mit einer wassergebundenen Wegedecke geprüft. Vor- und Nachteile werden dabei abgewogen.

Pro und Contra Asphalt oder wassergebundene Wegedecke

  • Übergang von Frost auf Tauwetter und nach starken Regenfällen

    Übergang von Frost auf Tauwetter und nach starken Regenfällen kann das Wasser nicht versickern und verwandelt die Wassergebundene Wegedecke in eine Schlammwüste die schwer zu begehen und kaum zu befahren ist

  • Längere Regenfälle führen dazu, dass die Oberflächen der Wassergebunden Wegedecken plastisch werden.

    Längere Regenfälle führen dazu, dass die Oberflächen der Wassergebunden Wegedecken plastisch werden.

  • Wenn Wassergebundene Wegeflächen nicht aufwendig gepflegt werden, sind sie nach zehn Jahren zerstört und müssen mit hohen Kosten erneuert werden.

    Wenn Wassergebundene Wegeflächen nicht aufwendig gepflegt werden, sind sie nach zehn Jahren zerstört und müssen mit hohen Kosten erneuert werden.

  • Beide Wegearten im Vergleich

    Beide Wegearten im Vergleich

  • Wird bis zur Bezirksgrenze geplant und gebaut oder bis zur Englischen Straße? Gibt es eine Absprache mit den Besitzern des derzeit im Bau befindlichen Gebäudekomplexes Charlottenburg Nr. 1 und dem Bezirk Charlottenburg darüber, ob der Radweg vor dem Gebäude Charlottenburg Nr.1 weitergeführt werden kann?

    Grundlage für die Planungen und die Baumaßnahme Spreeradweg sind die Vorgaben und das übergeordnete Fahrradroutennetz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (siehe dazu: Plan „Übergeordnetes Fahrradroutennetz von Berlin“, SenUVK, Stand Nov. 2017; http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobil/fahrrad/radrouten/download/uebergeordnetes_fahrradroutennetz.pdf()).

    Die Senatsverwaltung koordiniert die übergeordnete Führung des Spreeradweges für alle Bezirke. Nach Auskunft der Senatsverwaltung ist weiterhin geplant, dass der Spreeradweg auf Charlottenburger Seite weitergeführt wird, so dass keine Sackgasse entsteht.

    Die Abstimmung mit einzelnen Bauvorhaben findet in dem jeweiligen Bezirk statt. Der Bezirk Mitte führt keine Abstimmungen zu dem im Bau befindlichen Gebäudekomplex Charlottenburg Nr. 1 durch. Dies ist Aufgabe der örtlich zuständigen Kolleg*innen. Nach Auskunft aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird an der Wegeverbindung festgehalten. Die Details werden mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

  • Wann werden Neupflanzungen vorgenommen? Können an der Stelle der gefällten Weiden nach der Kampfmitteluntersuchung neue Weiden gepflanzt werden?

    Die Neupflanzungen werden zur Fertigstellung der Maßnahme abgeschlossen sein. Der Vorschlag für die Neupflanzung von Weiden im Bereich der Kampfmitteluntersuchung wurde an die Planungsbüros mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Die Standorte für die Bäume werden leicht verändert, um einer Bodenmüdigkeit entgegen zu wirken.

  • Gibt es die Möglichkeit einer erneuten Bürgerbeteilgungs-Versammlung, nachdem die Planung sich konkretisiert hat?

    Grundsätzlich ja.