Ihre Wohnung liegt in einem sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet)? Setzen Sie sich mit der für Sie zuständigen Mieterberatung in Verbindung. Dort werden Sie betreut und über Ihre Rechte und Pflichten, z.B. bei Modernisierungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen, beraten. Und wenn Sie antragspflichtige Maßnahmen melden möchten, werden diese an das Bezirksamt weitergeleitet.