Raumvergabe in Schulen

Imperia-Bild-querformat - Raummiete

Räume und Freianlagen auf Dienstgrundstücken der Berliner Verwaltung – so auch in Schulen – können im Rahmen der Verfügbarkeit an Dritte überlassen werden. Die Vergabe darf die Belange der Einrichtung sowie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt der zuständigen Dienststelle.

Wer von der Vergabe ausgeschlossen ist, was es kostet einen Raum anzumieten und wer von den Kosten befreit ist, erfahrt ihr in der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen im Bezirksamt Mitte.

Hier findet ihr den Antrag auf Überlassung von Räumen und Freiflächen. Den Antrag oder Fragen zum Vorgang könnt ihr an Schulinfrastruktur@ba-mitte.berlin.de schicken.

  • Antrag auf Überlassung von Räumen und Freiflächen

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