Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren ist, wird es am 1. August 2025 schulpflichtig. Dafür melden Sie es bitte in Ihrer zuständigen Grundschule laut Straßenverzeichnis an. Die Anmeldungen finden vom 7. bis 18. Oktober 2024 statt. Sie erhalten von Ihrer zuständigen Grundschule per Post eine Einladung zur Anmeldung. Falls nicht, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Grundschule.
Vorzeitige Einschulung: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 geboren ist, können Sie die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat (bitte legen Sie bei der Anmeldung den Quastatest vor). Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2020 geboren, kann es erst im Sommer 2025 eingeschult werden.
Spätere Einschulung: Falls Sie sich fragen, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, berücksichtigen Sie bitte, dass sich die heutige Schule von der früheren unterscheidet. Hilfreich bei der Überlegung sind Einblicke in den Schulalltag. Diese können insbesondere durch Besuche an Tagen der offenen Tür in den Schulen gewonnen werden. Ebenso bietet sich eine schulärztliche Beratung an.
Die Einschulungsfeier findet voraussichtlich am Samstag, 13. September 2025, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, 15. September 2025.