Es gilt zwischen dem Berliner Hundegesetz und der sogenannten Hundeverordnung zu unterscheiden.
In dem Berliner Hundegesetz, das seit dem 22. Juli 2016 in Kraft ist, sind die Neuregelungen zur Leinenpflicht für Hunde bereits verankert. Die Leinenpflicht gilt allerdings erst mit Inkrafttreten der sogenannten Hundeverordnung zum 01. Januar 2019. Sie regelt insbesondere die Anforderungen und Details für die Ausnahmen von der Leinenpflicht. Alle weiteren Informationen sowie Lesefassungen des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin und der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes finden Sie unter: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung
Gefahrenabwehr
Bild: Bo Valentino - Fotolia.com
- Ermittlung bei Hinweisen auf gefährliches Verhalten oder Schädigung durch Tiere
- Bearbeitung von Hundebissvorfällen (u.a. Überprüfung von Hunden auf Gefährlichkeit und Anordnung folgender Maßnahmen wie Maulkorb- oder Leinenzwang)
- Registrierung von Hunden, deren Rasse im Berliner Hundegesetz als gefährlich eingestuft wurde (sogenannte Listenhunde)
- Bestimmung der Rassezugehörigkeit bei möglicher Zugehörigkeit zur Berliner Rasseliste
- Verfolgung von Verstößen gegen das Hundegesetz Berlin und die Berliner Gefahrtierverordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die nichtgewerbliche Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (z. B. Exoten, Reptilien)
- Beratung bei Fragen zu gefährlichem Verhalten von Tieren
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Formular bei Hundebissen
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Formular - Anzeige nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten
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Antrag zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als vier Hunden_(Dogwalker)
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Merkblatt zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als vier Hunden_(Dogwalker)
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Antrag auf eine Sachkundebescheinigung
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Merkblatt zur allgemeinen Leinenpflicht
Sachgebiet Veterinäraufsicht
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Ordnungsamt
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Tel.: (030) 9018 - 43328
- Fax: (030) 9018 - 48843328
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