Um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu möglichen Tierschutzvergehen im Bezirk Mitte zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Sachverhalt (Ort der Feststellung oder/und Haltungsort der Tiere, ggf. Halterangaben). Außerdem müssen alle Feststellungen, die auf eine nicht artgerechte Haltung, bzw. tierschutzwidrigen Umgang hindeuten, detailliert beschrieben werden.
Beschwerden oder Anzeige können in einigen Fällen auch anonym abgeben werden. Oftmals ist es jedoch zur erfolgreichen Bearbeitung erforderlich mögliche Zeugen zu benennen oder nochmals mit dem Anzeigenden Rücksprache halten zu können.
Tierschutz
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- Ermittlung bei Tierschutzbeschwerden
- Überprüfung von privaten und gewerblichen Tierhaltungen
- Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Tiermisshandlungen, Vernachlässigungen, illegaler Handel, etc.)
- Genehmigung und Überwachung von öffentlichen Veranstaltungen mit Tieren (Zirkusauftritte, Demonstrationen, Ausstellungen, o.ä.)
- Überwachung im Bezirk ansässiger Tierhaltungsbetriebe (z.B. zoologische Einrichtungen, Kinderbauernhöfe, Tierpensionen, etc.)
- Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Umgang mit Tieren (Zoofachhandel, Zurschaustellung, Schädlingsbekämpfung, Hundetraining, etc.)
- Beratung bei tierschutzrechtlichen Fragen zu Haltung oder Umgang mit Tieren
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Tierschutzanzeige
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
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Merkblatt gewerbsmäßiges Halten und zur Schaustellen von Tieren auf Märkten und Straßenfesten
Sachgebiet Veterinäraufsicht
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Ordnungsamt – Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Tel.: (030) 9018 - 43328
- Fax: (030) 9018 45581
- E-Mail vetleb@ba-mitte.berlin.de