Nachfolgend finden Sie unsere Ansprechpersonen der Gewerbesachbearbeitung. Bitte beachten Sie jedoch, dass zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens folgende Kontakteinschränkungen bestehen:
E-Mail
Die E-Mail-Adressen der Sachbearbeitung sind grundsätzlich für die Entgegenahme von Unterlagen und Terminvereinbarungen vorgesehen. Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet. Die vom Gewerbeamt angebotenen Dienstleistungen beanspruchen Sie bitte online über die Dienstleistungsdatenbank auf dem Serviceportal des Landes Berlin.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hinweis
Die Zuständigkeit der Ansprechpersonen richtet sich bei Gaststätten- und Spielhallenerlaubnissen sowie bei Hotels und erlaubnisfreien Gaststätten nach dem Straßennamen der Betriebsstätte.
Bei sonstigen gewerberechtlichen Erlaubnissen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des Gewerbetreibenden oder dem eingetragenen Namen des Unternehmens.