Verantwortlich für das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe begleitet das Thema Ladenöffnung aus wirtschaftspolitischer Sicht.
Die nachfolgenden Erläuterungen behandeln lediglich die überwiegend aufkommenden Fragen und dienen daher nur zur allgemeinen Orientierung! Diese sind nicht abschließend!
Für nähere Informationen z.B. zu den einzelnen Warengruppen, der Konkretisierung der Rechtslage durch die Rechtsprechung, einzelnen Regelungen zu hohen Feiertagen und dem 24. Dezember sowie dem Verhältnis zu gaststättenrechtlichen Vorschriften z.B. bei sog. Mischbetrieben (Einzelhandel-Gaststätte) u.a. erhalten Gewerbetreibende zur Sprechzeit in unseren Amtsräumlichkeiten. Wir bitten, aufgrund der Komplexität der Thematik von Anfragen per E-Mail oder Telefon abzusehen!