Die Standplatzvergabe auf einer Veranstaltungsfläche erfolgt auf dem privatrechtlichen Weg durch den Veranstalter.
Sobald Sie nachweislich über einen Standplatz verfügen, benötigen Sie vom Ordnungsamt darüber hinaus
- für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
- bei Veranstaltungen, die keine nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzten Märkte sind, für das Verabreichen von Speisen und alkoholfreien Getränken oder das Betreiben eines sonstigen Handelsstandes eine Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung oder hilfsweise für den entsprechenden Zeitraum eine Handelserlaubnis nach § 55a Gewerbeordnung.
- Sofern Sie beabsichtigen, auf Privatgelände gewerblich tätig zu werden, haben Sie die Verfügungsberechtigung zu dokumentieren und eine entsprechende Einwilligungserklärung des Eigentümers einzuholen.
Bitte beachten Sie:
- Für die Erteilung von Gestattungen und Handelserlaubnissen ist das Ordnungsamt Mitte zuständig, wenn die Veranstaltung im Bezirk Mitte durchgeführt wird. Entsprechende Anträge müssen spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn hier eingegangen sein.
- Die Erteilung einer Reisegewerbekarte erfolgt durch die für den Wohnsitz oder Betriebssitz (bei einer juristischen Person) zuständigen Behörde und dauert in der Regel 4 Wochen.
Antragsformulare und Informationen zu den Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Mitte erhalten Sie hier
Sofern Sie gewerbsmäßig Lebensmittel und/ oder Getränke in den Verkehr bringen wollen, sind die Maßgaben des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes zu beachten.