Betriebe, handwerkende und berufspendelnde Personen

Betriebsvignetten, Ausnahmegenehmigungen für berufspendelnde Personen und Handwerkerparkausweise können per Post oder E-Mail oder persönlich in der Vignettenstelle beantragt werden. Für Handwerkerparkausweise steht Ihnen zusätzlich das Berlinweite online Verfahren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung.

Bitte denken Sie daran, dass eine schnelle und effiziente Bearbeitung nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen erfolgen kann! Bitte reichen Sie Anträge nur einmalig über einen Kommunikationskanal ein!

Betriebsvignetten

Betriebe können für ihren Betriebssitz eine Betriebsvignette für ein Fahrzeug beantragen. Für jedes weitere Fahrzeug bedarf es einer gesonderten ausführlichen Begründung über die Notwendigkeit der Nutzung des Fahrzeugs für den betrieblichen Ablauf.

Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksämter richtet sich dabei nach den Parkraumbewirtschaftungszonen in der sich der Betriebssitz befindet. Hier können Sie Ihre Parkraumbewirtschaftungszone ermitteln.
  • Antrag auf Erteilung einer Betriebsvignette

    PDF-Dokument (97.1 kB) - Stand: 07/2023

Dem Antrag ist beizufügen:

  • Eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung oder bei freiberuflichen Personen ein Nachweis durch das Finanzamt
  • Eine Kopie der relevanten Seiten des Gewerbemietvertrags, welche die Vertragspartner, das Objekt, die Dauer der Vermietung und die Unterschrift der Vertragsparteien enthalten
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 90 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 130 EUR
  • Bis zu drei Jahren 160 EUR

Ausnahmegenehmigungen für Berufspendelnde & für die private Pflege von Angehörigen

Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden von:

  • Personen in Schichtarbeit, deren Arbeitsbeginn deutlich vor 6:00 Uhr oder deren Arbeitsende deutlich nach 24:00 Uhr liegt
  • Personen für die eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • Personen, die regelmäßig wertvolle Musikinstrumente (d.h. mit einem Wert über 10.000 €) mit zur Arbeitsstätte nehmen müssen.
  • Personen, die privat eine*n Angehörige*n pflegen, können eine Ausnahmegenehmigung in der Parkraumbewirtschaftungszone des Wohnsitzes der zu pflegenden Person beantragen.
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Personen in Schichtarbeit oder aus gesundheitlichen Gründen

    PDF-Dokument (105.7 kB) - Stand: 01/2024

  • Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

    PDF-Dokument (309.3 kB) - Stand: 07/2023

Dem Antrag für Personen in Schichtarbeit ist beizufügen:

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Schichtpläne der letzten 6 Monate mit dem Stempel und der Unterschrift der arbeitgebenden Person
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 40 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 60 EUR

Dem Antrag aus gesundheitlichen Gründen ist beizufügen:

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV (Formular)
  • Aktuelles fachärztliches Attest im Original
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 26 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 41 EUR

Bei einer Schwerbehinderung (ab 50 GdB) entfallen die Gebühren. Bitte übersenden Sie dafür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises.

Dem Antrag für die Mitnahme von Musikinstrumenten ist beizufügen:

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ein Nachweis über den Wert des Musikinstrumentes (z. B. Rechnung, Gutachten oder Versicherungsnachweis)
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 40 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 60 EUR

Dem Antrag für die private Pflege von Angehörigen ist beizufügen:

  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegebedürftigen Person
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegenden Person
  • Ein Attest im Original vom behandelnden Arzt aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 26 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 41 EUR

Umschreibung einer gültigen Ausnahmegenehmigung

Bei einem Fahrzeugwechsel oder –diebstahl können bestehende Ausnahmegenehmigungen auf ein neues Fahrzeug umgeschrieben werden.

  • Antrag auf Umschreibung einer bestehenden Ausnahmegenehmigung

    PDF-Dokument (90.7 kB) - Stand: 01/2024

Dem Antrag auf Umschreibung ist beizufügen:

  • Die alte Ausnahmegenehmigung (Vignette) im Original bzw. die Reste davon
  • Bei Diebstahl des Fahrzeugs, eine polizeiliche Diebstahlanzeige

Gebühren

  • bis zu 15 EUR

Handwerkerparkausweise

Handwerkerparkausweise
Seit 1. November 2012 können handwerkende Personen eine Ausnahmegenehmigung für alle Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins erhalten. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, darf jedoch zu jeder Zeit nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Handwerkerparkausweise können auch über das Online Verfahren beantragt werden.

  • Antrag für die Erteilung eines Handwerkerparkausweis

    PDF-Dokument (753.8 kB) - Stand: 01.2020

  • Folgeseite zum Antrag der Handwerkerparkausweise (Liste)

    PDF-Dokument (212.4 kB) - Stand: 01.2020

  • Arbeitsstättennachweis für Handwerkerparkausweise

    PDF-Dokument (661.9 kB) - Stand: 01.2020

  • Informationen zum Parkausweis für Handwerke

    PDF-Dokument (152.9 kB) - Stand: 01.2020

Dem Antrag ist beizufügen:

  • Eine Kopie der Handwerkerkarte, des Handelsregisterauszugs oder eine Bescheinigung der IHK
    Für alle im Antrag benannten Fahrzeuge:
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltende Person und das amtliche Kennzeichen ersichtlich sind
  • Ein Bildnachweis, der belegt, dass das Fahrzeug für die handwerkliche Tätigkeit genutzt werden soll (Kennzeichen muss deutlich erkennbar sein)

Gebühren

  • Bis zu sechs Monate 130 EUR (25 EUR je weiteres Fahrzeug)
  • Bis zu 12 Monate 200 EUR (40 EUR je weiteres Fahrzeug)
  • Bis zu 24 Monate 350 EUR (70 EUR je weiteres Fahrzeug)