Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) regelt die Aufgaben und Rechte der Spielplatzkommission. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken und den Fachämtern des Bezirksamtes entsprechende Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Kommission tagt öffentlich und hat folgende Aufgaben:
- Mitarbeit bei der Erstellung und Fortschreibung einer langfristigen Spielplatzplanung
- Beratung bei Spielflächensanierungen
- Beratung bei der Planung und Errichtung von Spielplätzen und Spielorten
- Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen für die Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten, z. B. in Parkanlagen, auf Schulhöfen und auf Sportplätzen oder anderen Freiflächen (ggf. auch Übergangslösungen)
- Regelmäßige Information über die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen und Sonderprogrammen für die Neuanlage oder Umgestaltung öffentlicher Spielplätze/-orte und Plätze