Schule und Jugendhilfe tragen die gemeinsame Verantwortung, Kindern und Jugendlichen gute Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. Hierfür ist eine verbindliche Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen unabdingbar.
Im Bezirk Mitte haben das Jugendamt, die Regionale Schulaufsicht – Außenstelle Mitte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie das Amt für Weiterbildung und Kultur wesentliche Grundlagen für diese verbindliche Zusammenarbeit geschaffen.
Das bezirkliche Rahmenkonzept Bildung bildet mit seinen Leitlinien und strategischen Zielen die gemeinsame Arbeitsgrundlage. So entstanden seit 2006 abgestimmte Verfahren u.a. zum Umgang mit Schuldistanz, Kindeswohlgefährdung und zum Umgang mit Gewaltvorfällen in Schulen.
Die Gremienstruktur auf strategischer und operativer Ebene ermöglicht die verbindliche Abstimmung gemeinsamer Themen und Verfahren und dient der Vernetzung sowie der Weiterentwicklung kooperativer Arbeitszusammenhänge. Das Lots*innenmodell zwischen den Schulen und dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes stärkt aktiv die Zusammenarbeit. Die kulturellen Bildungsverbünde (https://www.bildungsverbuende-mitte.berlin) im Bezirk unterstützen darüber hinaus mit ihrem jeweiligen thematischen Schwerpunkt die praktische Zusammenarbeit von Kitas, Schulen, Kinder-, Jugend- und Kultureinrichtungen auf regionaler Ebene.
Die Zusammenarbeit gemäß dem bezirklichen Rahmenkonzept ist ein fortlaufender Arbeits- und Weiterentwicklungsprozess. Sie ist eingebettet in das landesweite Gesamtkonzept Schule-Jugendhilfe. Die bezirklichen Kooperationsprozesse werden durch die Koordinierungsstelle Kooperation Schule-Jugendhilfe-Weiterbildung und Kultur unterstützt.
Arbeitsinstrumente für die Zusammenarbeit
Der erstmalig im Jahr 2006 veröffentlichte „Handlungsleitfaden zwischen dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes und den Schulen im Bezirk Mitte“ beschreibt umfänglich das gemeinsame Handeln. Dieser Handlungsleitfaden wurde im Jahr 2022 aktualisiert und erweitert. Die Vorgaben des berlinweiten Handlungsleitfadens Kinderschutz wurden vollständig integriert.