Die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch Kinder- Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfen gewährt:

Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 SGB VIII), Hilfen für junge
Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mutter oder Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII).

Beratung, Antragstellung und Hilfeplanung erfolgt im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) der jeweiligen Region.

Das Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung von kostenbeitragspflichtigen untergebrachten jungen Menschen und Eltern, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z.B. gegenüber den Rententrägern und Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen, die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger untergebrachter Menschen.

So erreichen Sie uns

Sie finden uns im Rathaus Mitte, in der Karl-Marx-Allee 31, in 10178 Berlin in der 9. Etage. Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Termin per Mail, oder per Telefon.

Telefon: 030 115
E-Mail: jugendhilfe@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018-23137

Teamleitungen:
Frau Bressin Jug FD 41 – Email senden 030 901823051

Herr Gröling – Jug FD 42 Email senden 030 901823188

Fachdienstleitung: Frau Dorr Email senden (030) 9018 23441

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie Ihr Anliegen zukünftig ausschließlich an die allgemeine E-Mailadresse zu richten.

Der Posteingang wird täglich gesichtet. Ihr Anliegen wird innerhalb von 14 Tagen bearbeitet/beantwortet.

Bitte nennen Sie in der Betreffzeile zumindest die ersten beiden Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Kindes/Jugendlichen/jungen Menschen, sowie das Geburtsdatum.

Sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist, werden wir unaufgefordert darauf zurückkommen und Ihnen eine entsprechende Information zukommen lassen.

Bei konkreten Nachfragen zu Ihrem Anliegen können Sie selbstverständlich die für Sie zuständigen Sachberarbeitung kontaktieren.

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Weiterführende Informationen

Für Eltern und junge Menschen

  • Merkblatt für junge Menschen und Leistungsberechtigte nach §19 SGB VIII

    PDF-Dokument (132.6 kB)

  • Merkblatt Kostenheranziehung für Eltern SGB VIII

    PDF-Dokument (141.2 kB)

  • Erklärung des Elternteils zur Kostenbeitragspflicht

    PDF-Dokument (584.0 kB)

Für Fachkräfte

FAQ (häufig gestellte Fragen):

  • Erhalte ich das Kindergeld für mein Pflegekind?

    Als Pflegeperson erhalten Sie das Kindergeld für Ihr Pflegekind auf Antrag von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Das Kindergeld wird je nach Familienkonstellation zu 50 % oder zu 25 % auf die Leistungen der Jugendhilfe angerechnet (§39 Absatz 6 SGB VIII).

  • Was für einmalige Nebenleistungen kann ich für mein Pflegekind in Berlin beantragen?

    Für Ihr Pflegekind können Sie einmalige Leistungen für die Erstausstattung, Ausstattung für Mobiliar und weitere einmalige Beihilfen.
    Zu den einmaligen Beihilfen gehören unter anderem
    - Kinderwagen,
    - Beihilfe zu Festen des Kindes- und Jugendalters,
    - Fahrrad inklusive Fahrradhelm
    - Fahrrad- bzw. Autokindersitz und
    - Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten.
    Die Nebenleistungen werden oft im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Ausübung des Ermessens der Mitarbeiter: Innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend. Im Zweifel kann die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die genannten Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden um weitergehende Informationen zu erhalten.

  • Was für laufende Nebenleistungen kann ich für mein Pflegekind in Berlin beantragen?

    Mit der monatlich zu zahlenden Pauschale zum Lebensunterhalt werden Aufwendungen wie Ernährung, Ergänzung von Bekleidung und Schuhwerk, Reinigung, Körper- und Gesundheitspflege, Hausrat, Schulbedarf sowie Taschengeld, Fahrgelder, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Vereinsbeiträge und eine Haftpflichtversicherung abgegolten. Die Pauschale zum Lebensunterhalt wird Ihnen bei Zustandekommen des Pflegeverhältnisses automatisch ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.
    Die monatlich zu zahlende Beihilfepauschale umfasst die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattung, Schulfahrten, Reisekostenzuschuss und Weihnachtsbeihilfe. Auch diese laufende Nebenleistung muss nicht separat beantragt werden.
    Bei den Laufende Leistungen können auf Antrag auch nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung berücksichtigt werden.

  • Wie erreiche ich die Wirtschaftliche Jugendhilfe?

    Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist unter der Mailadresse Jugendhilfe@Ba-Mitte.berlin.de erreichbar. Auf den Bescheiden, die Sie aus der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nach Hilfebeginn erhalten, ist die zuständige Fachkraft, sowie eine Telefonnummer aufgeführt. Nach Terminvereinbarung sind in Ausnahmefällen auch persönliche Vorsprachen möglich.

  • Was für Nebenleistungen können beantragt werden, wenn ein Kind stationär untergebracht ist?

    Der” Nebenkostenkatalog zum BRV-Jug regelt hierzu die häufigsten Fälle.
    Hierzu gehören unter anderem
    - das Taschengeld
    - Erstausstattung an Bekleidung
    - Kosten für Bekleidungsersatz
    - Pauschale für besondere Anlässe und
    - Bekleidung für Schwangerschaft und Babyausstattung.
    Die Nebenleistungen werden oft im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Ausübung des Ermessens der Mitarbeiter: Innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend. Im Zweifel kann die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die genannten Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden um weitergehende Informationen zu erhalten.
    Nebenleistungen bei Hilfen außerhalb von Berlin sind je nach Landkreis unterschiedlich ausgestaltet.

  • Was kostet mich eine ambulante Jugendhilfe als Elternteil?

    Eltern werden bei ambulanten Hilfen nicht zu den entstehenden Kosten herangezogen.

  • Was kostet mich eine (teil-) stationäre Jugendhilfe als Elternteil?

    Ausführliche Informationen zu Kostenheranziehung der Eltern finden Sie hier.

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