Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und stellt in ihrer Vielfalt ein bedeutsames Handlungsfeld der Jugendförderung dar. Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 26 Jahren und dienen der Demokratiebildung sowie der Befähigung zum eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln. Die Angebote zeichnen sich durch Niedrigschwelligkeit, Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation aus; Kinder und Jugendliche können mitreden, mitgestalten und mitentscheiden. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
Jugendarbeit umfasst verschiedene Aktivitäten, Programme und Unterstützung für junge Menschen. Sie bietet ihnen Gelegenheiten, sich zu treffen, zu lernen, sich zu entwickeln und Spaß zu haben.
Ziel ist es, Jugendlichen zu helfen, ihre Fähigkeiten zu entdecken, Verantwortung zu übernehmen und positive Erfahrungen zu sammeln, die sie auf ihr späteres Leben vorbereiten.
Fachdienst Jugend- und Familienförderung:
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