Jugendhilfe im Strafverfahren

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In Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) ist die Jugendgerichtshilfe gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
Sie berät und unterstützt junge Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, sowie deren Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im gesamten Verfahren. Die Teilnahme an einem Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe ist freiwillig.
Zur Verhandlung vor dem Jugendgericht berichtet die Jugendgerichtshilfe über die Ergebnisse des Gesprächs und unterbreitet Vorschläge für die ggf. zu ergreifenden richterlichen Maßnahmen. Sollten Beschuldigte auf die Einladung der Jugendgerichtshilfe nicht reagiert haben, macht die Jugendgerichtshilfe Vorschläge unter dem Eindruck der Hauptverhandlung. Darüber hinaus berät die Jugendgerichtshilfe das Gericht hinsichtlich der Frage, ob auf einen zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht für Erwachsene angewandt werden soll.
Durch das Ermittlungsverfahren bzw. durch die Übersendung der Anklageschrift werden in der Regel viele Fragen aufgeworfen:

  • Was bedeutet die Anklageschrift?
  • Was erwartet mich in der Hauptverhandlung?
  • Bin ich jetzt vorbestraft?
  • Wie werde ich bestraft?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich mich unschuldig fühle?
  • Wer erfährt etwas von der ganzen Angelegenheit?

Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen und deren Angehörige bei diesen Fragen zu beraten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Darüber hinaus werden weiterführende Hilfsangebote, z.B. im Rahmen von Jugendhilfeleistungen, gemacht und unter Umständen auch über andere Dienststellen des Jugendamtes vermittelt.

Werden in einer Hauptverhandlung jugendrichterliche Weisungen erteilt, vermittelt und kontrolliert die Jugendgerichtshilfe in den meisten Fällen.

Eine Rechtsberatung bietet die Jugendgerichtshilfe nicht an.

So erreichen Sie uns:

Sprechzeiten (Nach vorheriger Anmeldung per Telefon):

  • Donnerstag
    von 14:00 bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner

  • Gruppenleiter und Fachkoordinator
    Hr. Ney
  • Telefon (030) 9018 – 34384
  • Zimmer 256

Sie finden uns im Rathaus Tiergarten – Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin in der 2. Etage.

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Download:

  • JGH-Flyer 2024

    PDF-Dokument (84.4 kB) - Stand: 2024
    Dokument: BA Mitte

Weiterführende Informationen:

FAQ (häufig gestellte Fragen):

  • Was bringt mir eine Beratung in der Jugendgerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren?

    In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) sind wir gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Wir beraten und unterstützen junge Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, sowie deren Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im gesamten Verfahren.

  • Verteidigt mich die Jugendgerichtshilfe?

    Wir sind weder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin noch vertreten wir die Interessen der Staatsanwaltschaft. Wir werden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft über das laufende Ermittlungsverfahren informiert. Anders als im Strafverfahren gegen Erwachsene werden bei Jugendstrafverfahren die persönliche Entwicklung, die Lebenssituation und aktuelle Probleme besonders berücksichtigt. Deshalb nehmen wir Kontakt zu dir auf.

  • Was bedeutet die Anklageschrift?

    In der Regel kommt es dann zu einer Verhandlung vor dem Jugendgericht. Die Jugendgerichtshilfe ist als Verfahrensbeteiligte mit dabei und macht nach Absprache mit dir Vorschläge u.a. für die jugendrichterlichen Maßnahmen.

  • Muss ich nach einer Straftat zur Jugendgerichtshilfe gehen?

    Die Beratung durch uns ist freiwillig. An der Hauptverhandlung nehmen wir in jedem Fall teil.

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich mich unschuldig fühle?

    Bei der Jugendgerichtshilfe kann, man muss aber nicht über den Tatvorwurf sprechen. In Einzelfällen können wir eine kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene vermitteln.

  • Wer erfährt vom Gerichtsverfahren?

    Die meisten jugendrichterlichen Entscheidungen werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Genauer informieren wir dich darüber in einem Beratungstermin möglichst vor der Hauptverhandlung.