Teilhabefachdienst

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Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und den Änderungen des SGB IX wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Rehabilitationsträger im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und körperlich und/ oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Der Teilhabefachdienst Jugend ist weiterhin für die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Berlin (LPflGG) für Kinder und Jugendliche zuständig.

Aufgabe der Eingliederungshilfe:

  • Drohende Behinderung abzuwenden, sowie eine bestehende Behinderung oder ihre Folgen zu mäßigen oder sogar zu beseitigen. Das bedeutet in den verschiedensten Bereichen
    des Lebens die Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen und herzustellen
  • Prüfen der Teilhabebeeinträchtigung
  • Gewährung von Beratung, Hilfen und Leistungen nach dem SGB VIII, SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem LPflGG für Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Seh- oder Hörbehinderung oder wegen Taub- bzw. Blindheit
  • Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderungen und Rechtsansprüche gegenüber anderen Rehabilitationsträgern

Wir bieten Ihnen:

  • Information;
  • Erstberatung;
  • Hilfe bei der Antragstellung;
  • Ggf. eine Weiterleitung an andere Rehabilitationsträger.

Voraussetzung:

Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII in der zurzeit gültigen Fassung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnames des Kindes.

Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung gem. §35a SGBVIII bleibt bei bereits bekannter Zuständigkeit der Regionale Sozialpädagogische Dienst in Ihrem Wohnort Ihr Ansprechpartner.

Wie Sie uns erreichen können:

Wir sind für Sie per Email, per Telefon oder persönlich erreichbar.

Eingangsmanagement:
Für einen Erstkontakt und eine Eingangsberatung wenden Sie sich bitte an das Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes: thfd-jug-eingangsmanagement@ba-mitte.berlin.de mit den Ansprechpartnerinnen:

Frau Braun 030 9018 23186 (Raum 943) und Frau Frenzel-Gropius 030 9018 22855 (Raum 942) in der 9. Etage.

Ab dem 01.01.2024 werden zusätzlich offene Sprechstunden angeboten. Dienstags von 9-12 Uhr und donnerstags von 14-18 Uhr können Sie persönlich vorsprechen.

Sachbearbeitung:
Sie sind schon im Kontakt mit uns? Dann richtet sich die Zuständigkeit des/der Teilhabemanager*in nach dem Nachnamen des Kindes, das Leistungen erhält, oder erhalten soll:

A; N
Frau Greis: 030 9018-22891

G; S; Y
Frau Thomas: 030 9018-23316

E/El-; M; R; V
Frau Breidt: 030 9018-23042

B; D; H; I
Frau Murza: 030 9018-23161

K; O; Ö; Q; T
Frau Engelhardt: 030 9018-23344

C; F; J; L; P; U; W; X; Z
Frau Surmund: 030 9018-24306

Leitung Teilhabefachdienst Jugend:
Frau Bräunlich 030 9018 22964 Email und Frau Frost 030 9018 22906 Email

Standort:
Rathaus Mitte, Teilhabefachdienst vom Jugendamt, 9. Etage, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

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Weiterführende Informationen und Anträge:

Anträge auf Eingliederungshilfe oder Landespflegegeld an das Jugendamt Mitte sind nur von Personen zu stellen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Mitte haben. Sie wohnen nicht im Bezirk Mitte? Eine berlinweite Übersicht finden Sie hier: Senatsverwaltung: Abteilung Soziales

  • Antrag Bundesteilhabegesetz

    PDF-Dokument (255.5 kB) - Stand: 2018

  • Antrag auf Landespflegegeld

    PDF-Dokument (876.5 kB) - Stand: 2023
    Dokument: BA-Mitte

  • Anlage 2 Ausländer_innen

    PDF-Dokument (301.5 kB) - Stand: 2009

FAQ (häufig gestellte Fragen):

  • Was ist mit Eingliederungshilfeleistungen gemeint?

    Hierbei geht es um verschiedene Leistungen für jungen Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sollen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B. in der Kita, der Schule, bei Freizeitaktivitäten) ermöglichen, verbessern und sicherstellen. Zu den Leistungen zählen z.B. ambulante Einzelfallhilfen, bestimmte Hilfsmittel, Integrationsreisen, Unterbringungen über Tag und Nacht und vieles mehr.

  • Welche Altersgruppe wird im THFD Jugend betreut?

    Wir betreuen Kinder und Jugendliche mit körperlichen/geistigen/mehrfachen Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen in einem Alter von ca. 1 Jahr bis zur Volljährigkeit.

  • Wo kann ich mich zu Eingliederungshilfeleistungen beraten lassen?

    Bei uns im Teilhabefachdienst Jugend können Sie sich bei Frau Braun oder Frau Frenzel-Gropius vom Eingangsmanagement beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen stellen.

  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

    Es werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie z. B. eine Geburtsurkunde oder Arztbriefe, die Informationen zu den Beeinträchtigungen des Kindes/Jugendlichen enthalten. Genauere Informationen erhalten Sie im Eingangsmanagement.

  • Muss das antragstellende Kind beim Gespräch dabei sein?

    Beim Erstgespräch ist die Teilnahme des antragstellenden Kindes nicht unbedingt erforderlich. Bei der Bedarfsermittlung muss das Kind dabei sein. Die Gespräche zur Bedarfsermittlung finden vorzugsweise in den Lebensräumen der Kinder statt (z.B. zu Hause, in der Kita, in der Schule, in der Wohngruppe…).

  • An welche anderen Stellen kann ich mich wenden, wenn ich ein Kind mit einer Beeinträchtigung habe?

    Sie können sich unter vielen Möglichkeiten unter anderem wenden an:
    Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen unter: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – Berlin.de;
    die Pflegestützpunkte unter: Kompetente Beratung vor Ort, kostenfrei und individuell – Pflegestützpunkte Berlin;
    VK KiJU unter: VK KiJu – Versorgungskoordination für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche | Kinderversorgungsnetz Berlin;
    Ihre Krankenkasse sowie an verschiedene Selbsthilfegruppen