Zu öffentlichen Auftritten von Kindern und Jugendlichen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen benötigen die gesetzlichen Vertreter eine Auftritts- und Filmgenehmigung vom LaGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Die gesetzliche Grundlage bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Das benötigte Formular finden Sie auf der Webseite vom LaGetSi.