Auftrittsgenehmigungen für Kinder und Jugendliche

Auftrittsgenehmigung

Zu öffentlichen Auftritten von Kindern und Jugendlichen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen benötigen die gesetzlichen Vertreter eine Auftritts- und Filmgenehmigung vom LaGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Die gesetzliche Grundlage bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Das benötigte Formular finden Sie auf der Webseite vom LaGetSi.

Wie Sie uns erreichen können:

Bitte wenden Sie sich hierzu an den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) vom Jugendamt Mitte. E-Mailadresse und Telefonnummer der einzelnen Regionen (Zentrum, Moabit, Wedding, Gesundbrunnen) finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.