Wichtige Informationen rund um Corona für Bürgerinnen und Bürger in Berlin Mitte

Für Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Mitte

Bezirksspezifische Fragen können durch den Voicebot und Chatbot des Gesundheitsamts Berlin Mitte beantwortet werden.

Den Voicebot erreichen Sie unter 030/16638393

Den Chatbot erreichen Sie unter: www.chatbot-mitte.de

Für Gehörlose und Hörgeschädigte: Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte

Fax: (030) 340 60 66 – 07
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de

Für Gehörlose und Hörgeschädigte: Gebärdentelefon (Videotelefonie)

Web: www.gebaerdentelefon.de/bmg/

FAQ zum Coronavirus - Häufig gestellte Fragen

Informationen des Gesundheitsamts Mitte von Berlin

Für schnelle Hilfe, wenden Sie sich mit Ihrer Frage an unseren Chatbot

Allgemeine Fragen

  • Mein Corona-Test ist positiv (PoC-Antigen- oder PCR-Test)

    Seit dem 13. Februar 2023 ist die Berliner Corona-Verordnung nicht mehr in Kraft. Berlinspezifische Corona-Maßnahmen bestehen nicht mehr. Auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Berlin ist beendet. Wenn Sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden müssen Sie sich in Berlin nicht mehr isolieren.

    Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten Sie in Eigenverantwortung den Kontakt zu anderen Personen meiden. Sofern Kontakte nicht zu vermeiden sind, sollten positiv getestete Personen eine FFP2-Maske tragen.

    Eine ärztliche Beratung mit Krankschreibung ist ratsam, wenn Krankheitszeichen auftreten. Eine Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht.

  • Ich habe einen positiven PCR Test und warte auf einen Nachweis vom Gesundheitsamt

    Mit Außerkraftsetzung der Zweiten Basisschutzmaßnahmenverodnung wurde die Isolationspflicht bei positiver Corona-Testung beendet. Es gibt daher keinen Nachweis vom Gesundheitsamt. Eine ärztliche Beratung mit Krankschreibung ist ratsam, wenn Krankheitszeichen auftreten. Eine Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht.

    Wenn Sie positiv getestet wurden, während die Basisschutzmaßnahmenverordnung noch galt, reicht Ihr positives Testergebnis, um Ihre Isolationszeit zu belegen. Ein Nachweis vom Gesundheitsamt ist auch für diesen Fall nicht notwendig.

  • Ich habe einen positiven PCR-Test und möchte meine Virusvariante erfahren

    Mit Fragen zur Sequenzierung Ihrer Probe, wenden Sie sich bitte an Ihr Labor. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem PCR-Befund.

  • Wo finde ich die Senatsteststellen?

    Die landeseigenen Testzentren wurden zum 31. März 2022 geschlossen. Der Anspruch auf Antigen-Testung besteht nur noch für einzelne Personengruppen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html/ Symptomatische Personen sollten zur Testung einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

    Eine Übersicht der Testmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.berlin.de/corona/testzentren/. #gewerblich

    Wenn Sie sich für eine kostenpflichtige Testung bei den gewerblichen Teststellen entscheiden, müssen die Kosten selbst getragen werden.

    Sind Bürgertests jetzt kostenpflichtig?

    Folgende Personen erhalten weiterhin einen kostenlosen Antigen Test an offiziellen Teststellen:
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
    • Bewohnerinnen und Bewohner oder Besucherinnen und Besucher oder Personen in Behandlung in z.B. folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

    Unter folgendem Link finden Sie das Nachweisdokument welches von der Einrichtung ausgefüllt werden kann:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Testverordnung/Formblatt-Pflegeeinrichtungen.pdf

    • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
    • Pflegende Angehörige im Sinne des ³ 19 Satz 1 SGB XI

    Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

    Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seit dem 16. Januar 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“.

    Weitere wichtige Informationen zu der aktuell gültigen Testverordnung finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html.

  • Ich habe eine rote Corona Warnapp – was soll ich tun?

    Eine rote Corona Warn-App bedeutet ein erhöhtes Risiko.

    Aktuelle Handlungsempfehlungen des RKI bei einer roten Warn-App:

    • Reduzieren Sie, wenn möglich, Ihre Kontakte.
    • Achten Sie verstärkt auf die Hygienemaßnahmen (Abstand und Mundnasenschutz).
    • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand.
    • lassen Sie sich mit einem Schnelltest testen.
  • Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?

    Für positive Fälle ist das Gesundheitsamt in Berlin zuständig, wo der positive Fall seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, dieser also im besten Fall gemeldet ist.

    Sollte Ihre positive Labormeldung einem anderen Gesundheitsamt zuerst gemeldet worden sein, kann eine Bearbeitung Ihres Falles auch dort erfolgen.

    Finden Sie das richtige Gesundheitsamt unter Eingabe der Postleitzahl des positiven Falls im RKI PLZ-Tool: https://tools.rki.de/plztool/

  • Wir haben einen positiven Fall in unserer Schule/Kita. Wie habe ich mich als Leitung zu verhalten?

    Das aktuelle Vorgehen für Schulen und Kitas wird den Einrichtungsleitungen über die Regionale Schulaufsicht bzw. regionale Ansprechpartner mitgeteilt. Die Senatsvorgaben sind hier zu finden:

    Kitas: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/
    Schulen: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/

  • Ich brauche einen Genesenennachweis
    Gemäß § 22a Absatz 2 IfSG gilt als Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn
    1. die vorherige Infektion durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wurde und
    2. die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

    Einen entsprechenden Genesenennachweis erhalten Sie unter Vorlage des Testnachweises und Ihres Personalausweises bei den teilnehmenden Apotheken.

  • Reicht mein Antikörpertest oder Schnelltest, um als genesen zu gelten?

    Gemäß § 22a Absatz 2 IfSG kann auf Basis eines Antikörpertests oder eines Antigen-Schnelltests kein Genesenennachweis ausgestellt werden. Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein.

  • Ich bin Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet. Was muss ich tun?

    Absonderungs- und Anmeldpflichten für Einreisende sind durch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) geregelt und werden nicht durch die Gesundheitsämter festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

    Die Klassifizierung von Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebieten gibt das Robert-Koch-Institut bekannt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    Für einreisende Personen gilt grundsätzlich, dass die Einreiseanmeldung über das Onlineportal: www.einreiseanmeldung.de stattfinden muss.
    Sollte die Einreiseanmeldung bzw. das Hochladen der geforderten Dokumente nicht möglich sein, heben Sie diese bitte in digitaler oder ausgedruckter Form auf.

    Eine Zusendung per E-Mail an das Gesundheitsamt Berlin Mitte ist nicht erforderlich.

  • Ich möchte mich impfen lassen. Wo kann ich das tun und wer kann mich beraten?

    Für eine Impfberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder das ärztliche Personal der Impfstellen.

  • Ich bin Corona positiv und benötige eine Krankschreibung

    Für eine Krankschrift/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

  • Ich habe einen kostenpflichtigen PCR Test durchgeführt und hätte diesen gern erstattet

    Die Kosten für PCR-Testungen werden nicht vom Gesundheitsamt erstattet. Wenn Sie die kostenpflichtigen Angebote gewerblicher Teststellen in Anspruch nehmen, sind die Kosten selbst zu tragen.

  • Wie kommt mein Befund zum Gesundheitsamt?

    Ihr positiver PCR-Befund wird von dem zuständigen Labor direkt mithilfe des digitalen Meldesystems DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt geschickt. Sie müssen Ihren Befund nicht an das Gesundheitsamt schicken. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei der Teststation Ihre korrekte Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Andernfalls kann Ihr Befund nicht bearbeitet werden. Sollten Sie keinen Nachweis vom Gesundheitsamt erhalten, obwohl Sie alle Daten bei der Teststelle angegeben haben, bitten Sie das zuständige Labor, welches Ihre Probe ausgewertet hat, das PCR Ergebnis per DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt zu schicken. Das digitale Meldesystem ist seit Januar 2021 verpflichtend und der richtige und gesetzlich vorgeschriebene Meldeweg.

  • Ab wann gelte ich als genesen/ vollständig geimpft und/oder als geboostert?

    Als genesen gelten Personen, bei denen eine gesicherte SARS-Cov-2-Infektion mittels Nukleinsäureamplifikation (zB. PCR) festgestellt wurde und deren Testung mind. 28 Tage alt ist. Der Genesenenstatus gilt für 3 Monate ab PCR-Testung.

    Als vollständig geimpft gelten Personen nach drei Einzelimpfungen. Oder nach zwei Einzelimpfungen, wenn zusätzlich eine vorangegangene Infektion nachgewiesen wurde.

  • Wo finde ich Richtlinien zum Umgang mit positiven Personen in Pflegeeinrichtungen?

    Das RKI gibt Richtlinien für Patient/-innen im stationären Bereich sowie Bewohner/-innen in Alten- und Pflegeheimen vor:
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html;jsessionid=3EB9730ABF064C2F9E965C1DF24E4076.internet112?nn=13490888

    Die Isolationsempfehlungen unterscheiden sich hier zu denen der Allgemeinbevölkerung.

  • Wo finde ich die Senatsvorgaben für Kitas und Schulen?

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat alle Informationen zum Umgang mit Covid in Kitas und Schulen zusammengestellt:

    Kitas: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/
    Schulen:https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/

Vertrauenswürdige Quellen zum Corona-Virus SARS-CoV-2

Hinweis: Wenn Sie Informationen über soziale Mediendienste erhalten, prüfen Sie bitte die Quelle und vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um Gerüchte oder Fake News handelt. Teilen Sie nur Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen weiter.

Allgemeinverfügung des Bezirksamts Mitte

Für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen gelten die Regelungen zur Absonderungen gemäß § 8 der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, die in ihrer jeweils gültigen Fassung unter folgendem Link veröffentlicht wird:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Eine Absonderung muss daher nicht in jedem Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sie tritt automatisch in Kraft, wenn die entsprechenden Kriterien in § 8 der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin erfüllt werden.
Die durch das Gesundheitsamt Mitte von Berlin in der Vergangenheit erlassenen Allgemeinverfügungen sind im Archiv zu Dokumentationszwecken verlinkt, da diese Regelungen zum 1. Februar 2022 ausgelaufen sind (die vorgenannten Regelungen der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin gelten dessen ungeachtet weiterhin fort!)

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