Das Amt für Soziales des Bezirksamtes Mitte ist für die Förderung von Vereinen und Organisationen für soziale Zwecke zuständig.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts, gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Zur Zeit erhalten verschiedene Projekte Förderungen:
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- kieznahe Angebote im sozialen Bereich wie Rechtsberatungen, Seniorenangebote, Nachbarschaftszentren und Mehrgenerationenhäuser
- Kältehilfeprojekte wie Nachtcafés und Notübernachtungen mit ärztlicher Versorgung von Obdachlosen in den Wintermonaten
- Versorgung- und Beratungsangebote für Menschen in Notsituationen wie Wohnungslosentagesstätten, ganzjährige Obdachlosentreffpunkte, Spätcafés und Suppenküchen
- Allgemeine unabhängige Sozialberatung