Dieses Jahr jährt sich zum neunten Mal die Verabschiedung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen, kurz WTG.
Politik und Gesellschaft diskutieren z.Zt. heftig über Wege zur Verbesserung der Qualität der Pflege in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen. Das ist die eine Seite. Andererseits haben wir mit dem WTG seit dem 3.6. 2010 ein wichtiges Instrument dafür, wie die Lebensqualität in Senioreneinrichtungen durch das ehrenamtliche Wirken aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wesentlich verbessert werden kann. Insbesondere die Paragraphen 9 und 10 im Abschnitt 2 des Gesetzes.
Stärkung der Selbstbestimmung des Verbraucherschutzes und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geben uns dafür den richtigen Rahmen. Nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen haben das Glück, Verwandte oder andere Vertrauenspersonen an ihrer Seite zu haben, die Unterstützung und Hilfe im täglichen Betreuungsprozess geben können.
Die Praxis zeigt aber, dass dies unbedingt nötig ist.
Das WTG verpflichtet die Betreiber zur Transparenz und gewährt gleichzeitig den Ehrenamtlichen, die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern durchzusetzen, z.B. die Mitarbeit in den Heilbeiräten, die jede Einrichtung haben muss.
Alle Träger stationärer Einrichtungen haben die Teilnahme am sozialen Leben in der Gesellschaft zu garantieren (Paragraph 10). So z.B.
- täglich Betätigungen zu ermöglichen, die die Fertigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner in alltagsnahen Handlungen zur Geltung bringen.
- Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer, bürgerschaftlich engagierte Menschen und Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner in das Alltagsleben in der Wohnform einzubeziehen
- die Wahrnehmung wichtiger auswärtiger Termine zu ermöglichen, erforderlichenfalls durch Bereitstellung einer Begleitperson
- Regelmäßig über Veranstaltungen und Aktivitäten in der näheren Umgebung zu in formieren und die Teilnahme daran zu ermöglichen, erforderlichenfalls durch Bereitstellung einer Begleitperson
- Kontakte zu Menschen außerhalb der Wohnform zu ermöglichen und hierfür mit geeigneten Institutionen und Organisationen zusammenzuarbeiten und Besuche zu ermöglichen.
Die Praxis zeigt, dass man damit nicht überall offene Türen einrennt.
Physische und psychische Defizite der Bewohnerinnen und Bewohner werden leider gerne als Versagungsgründe vorgeschoben.
Davon darf man sich als Ehrenamtlicher keinesfalls abschrecken lassen. Oft dient dies nur als Vorwand. (Fragwürdiger Ansatz des Pflegeverständnisses).
Auch die finanzielle Begrenzung (Taschengeld) darf nicht als Grund akzeptiert werden. Es gibt so viele gute Gründe, ehrenamtlich in Senioreneinrichtungen zu arbeiten:
- Wissen und seine Erfahrung weiterzugeben
- den Bewohnern die “Außenwelt” naher zu bringen.
- die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und lebendig halten
- die Atmosphäre in den Einrichtungen zu verbessern
Der Einstieg ist unkompliziert. Kontakt mit dem jeweiligen Sozialdienst aufnehmen. Manchmal hilft auch einfaches Kartenspiel zur eigenen und zur Freude aller.
Reinhard Rebhan