Die Interessen der Seniorinnen und Senioren im Bezirk wahrnehmen, ihre gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung in allen Lebensbereichen verstärken (§ 71 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch). Als Mittler zwischen älteren Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung und Institutionen sollen wir
- bei allen Themen im Sinne von § 1 Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG – durch Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes – BzVwG mitwirken
- ältere Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche beraten und unterstützen
- die Interessen der älteren Generationen in der Öffentlichkeit vertreten und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Vorschläge erarbeiten zu Maßnahmen des Bezirks, soweit diese besondere Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben
- über seniorInnenenrelevante Gesetze und deren Umsetzung informieren
- Kontakte pflegen zu Pflegediensten, Heimbeiräten, Freizeitstätten, Einrichtungen und Trägern der Altenhilfe
- Bürgersprechstunden abhalten.
- auf Mitsprache
- auf Mitwirkung
- auf Mitgestaltung
Weitere Informationen erhalten Sie unter Landesseniorenvertretung Berlin bzw. Landesseniorenbeirat Berlin.