Ordnungsrechtliche Unterbringung

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Amt für Soziales Mitte!

Die Aufgabe der ordnungsrechtlichen Unterbringung in der Fachstelle für Obdachlosenhilfe ist die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Geflüchteter, die über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 oder 25 Aufenthaltsgesetz oder ein Visum zur Familienzusammenführung verfügen.

Rechtsgrundlage für die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Personen ist § 17 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln.).

Bei der Einweisung in Not- und Gemeinschaftsunterkünfte geht es in keiner Weise um die Zurverfügungstellung von „Ersatzwohnraum“. Die Einweisung soll nur eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen und ein sog. „zivilisatorisches Minimum“ gewährleisten (das Allereinfachste, was zum Schutz gegen Wind und Wetter unentbehrlich ist). Es müssen ggf. auch weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden.

Ein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Notunterkunft besteht nicht.

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. nur Terminsprechstunde
Do. 09:00 – 12:00 Uhr

Die Anmeldung ist bis 11:30 Uhr möglich!

Termine für den festen Sprechtag am Dienstag können bei den jeweilig zuständigen Sachbearbeitenden oder in der Anmeldung Raum 336 vorgenommen werden.

Terminvereinbarung und allgemeine Auskünfte

Mittwoch
09:00 – 15:00 Uhr

Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Tel.: (030) 9018-42300

WICHTIG

  • Merkblatt zur Anzeige einer Obdachlosigkeit -einfache Sprache- (deutsch und arabisch)

    PDF-Dokument (283.7 kB)

  • Merkblatt zur Anzeige einer Obdachlosigkeit (deutsch)

    PDF-Dokument (143.9 kB)

  • Anzeige einer Obdachlosigkeit nach dem ASOG

    PDF-Dokument (163.5 kB)

  • Bezirkseigene Mindeststandards für Unterkünfte zur Unterbringung von obdachlosen Menschen im Bezirk Mitte

    PDF-Dokument (170.6 kB)

Die oben beschriebene Leistung ist Bestandteil der Dienstleistung Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit.