Leistungsstelle für Obdachlosenhilfe / AsylbLG

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Amt für Soziales Mitte!

Die Leistungsstelle ist zuständig für:

  • Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen ohne festen Wohnsitz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Erreichen der Altersgrenze
  • Leistungen nach dem PsychKG für stationär Untergebrachte (Krankenhaus des Maßregelvollzugs)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen, die z.B.
    • über eine Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung L4048 verfügen
    • im Besitz eines Visums nach § 23 Abs. 1 oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG „wegen des Krieges“ sind
    • aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 oder § 25 Abs. 5 AufenthG erhalten haben
    • aufgrund des Flüchtlingsstatus‘ oder subsidiären Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG besitzen und das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr
(Anmeldung bis 11:30 Uhr erforderlich)

Dienstag
nur Terminsprechstunde