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Mit dem Beschluss vom 25. März 2021 – Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 – hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. Dementsprechend können keine weiteren Anzeigen zur Durchsetzung des Gesetzes gestellt werden. Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie unter den folgenden Links:
• Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
• Bundesverfassungsgericht