Informationen für Wahlhelfende

Bereitschaftserklärung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Ihr Engagement als Wahlhelferin und Wahlhelfer trägt maßgeblich dazu bei, dass eine Wahl reibungslos und erfolgreich abläuft. Für Ihren Einsatz im Dienst der Demokratie danken wir Ihnen von Herzen!

Wir suchen dringend Wahlhelfende und benötigen zeitnah Ihre Bereitschaftserklärung.

Bitte drucken Sie die Bereitschaftserklärung aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie uns gern einen Scan oder ein Foto der Bereitschaftserklärung per E-Mail .

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
  • Bereitschaftserklärung Bundestagwahl 2025

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Wahlhelfende

Der Wahlvorstand besteht aus fünf bis zehn Personen:

  • dem/der Wahlvorsteher/in,
  • dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher/in,
  • dem/der Schriftführer/in,
  • dem/der stellvertretenden Schriftführer/in
  • und bis zu fünf weiteren Beisitzer/innen.

Weitere Unterstützungskräfte, die bei den Entscheidungen des Wahlvorstandes nicht stimmberechtigt sind, kann das Bezirkswahlamt dem Wahlvorstand zuweisen. Sie sorgen beispielsweise für einen geordneten Zutritt zum Wahlraum oder sind für die Öffnung bzw. Schließung des Gebäudes zuständig.

Aufgaben im Wahlvorstand

Zu den allgemeinen Aufgaben des Wahlvorstandes gehören:

  • Einrichten des Wahlraumes,
  • Aushang des Muster-Stimmzettels und der Wahlbekanntmachung,
  • Anbringen von Hinweisschildern und Fahnen,
  • Aufstellen der Wahlkabinen sowie Befestigen eines Stiftes in der Wahlkabine,
  • Kontrolle der leeren Wahlurne,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses,
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  • Verhinderung von Wahlpropaganda im und um das Wahllokal; ggf. Entfernung vorhandener (beweglicher) Plakate im Umkreis des Gebäudes von ca. 30 m,
  • Regelung des Zutritts zum Wahlraum,
  • stündliche Kontrolle der Anzahl der Wartenden vor/im Wahlraum und ggf. Einleitung erforderlicher Maßnahmen,
  • Hilfestellung zum Auffinden des richtigen Wahllokals,
  • Hilfestellung für wahlberechtigte Personen mit Beeinträchtigungen,
  • Zulassung und Zurückweisung von Wählenden,
  • Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen,
  • Ermittlung des Wahlergebnisses (Stimmenauszählung) sowie
  • Aufräumen des Wahlraumes.
  • Der Wahlvorsteher/ die Wahlvorsteherin

    Der/Die Wahlvorsteher/in – in Abwesenheit die Stellvertretung – trägt im Wahlvorstand die Hauptverantwortung. Er/Sie koordiniert die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes sowie die anwesenden Unterstützungskräfte.
    Zu den Aufgaben des/der Wahlvorstehers/in gehören:

    Vor dem Wahltag:

    • Besichtigung des Wahlraums; ggf. Absprache mit dem/der Objekt-verantwortlichen (z. B. Hausmeister/in),
    • Überprüfung, ob die Ausstattung des Wahlraums (z. B. mit Tischen, Stühlen) ausreichend und angemessen ist,
    • Entgegennahme der Wahlmaterialien (am Samstag) vor der Wahl,
    • Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit, insbesondere ob die richtigen und genügend Stimmzettel ausgehändigt wurden.

    Am Wahltag:

    • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes,
    • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes vor Aufnahme ihrer Tätigkeit:
    • telefonischer Kontakt mit dem Bezirkswahlamt bei Fragen oder Problemen, Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit,
    • Umsetzung von Weisungen des Bezirkswahlamtes,
    • Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des * Wahlvorstandes sowie ggf. Unterstützungskräfte,
    • Regelung zum Telefondienst und zu den Pausen,
    • Meldungen an das Bezirkswahlamt:
      - vollständige Einsatzbereitschaft des Wahlvorstandes vor 8 Uhr,
      - Wahlbeteiligung sowie Anzahl der Wartenden vor/im Wahlraum um 12 Uhr und 16 Uhr,
      - Ergebnisse der Auszählung (Schnellmeldung),
      - ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses,
    • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung,
    • Verschluss, Aufsicht und Freigabe der Wahlurnen,
    • Leitung der Stimmenauszählung,
    • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes,
    • Bekanntgabe und Übermittlung des Wahlergebnisses an das Bezirkswahlamt und
    • Übergabe der Wahlunterlagen am Wahlsonntag im Transportbehälter an das Bezirkswahlamt.
  • Der Schriftführer/ die Schriftführerin

    Der/Die Schriftführer/in bzw. die Stellvertretung sind verantwortlich für:

    • Führung des Wählerverzeichnisses während der Wahlhandlung,
    • Prüfung der Wahlberechtigung und Identität der wählenden Person anhand eines amtlichen Lichtbild-Ausweises und ggf. der Wahlbenachrichtigung,
    • Aufnahme von Vermerken während der Wahlhandlung,
    • Entgegennahme und Aufbewahrung der eingenommenen Wahlscheine,
    • Ausfüllen der Schnellmeldung sowie
    • Ausfüllen der Wahlniederschrift.
  • Der Beisitzer/ die Beisitzerin

    Die Beisitzer/innen assistieren dem/der Schriftführer/in und Wahlvorsteher/in, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen:

    • Vorprüfung der örtlichen Zuständigkeit anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Straßenverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Aufsicht im Wahlraum,
    • Sortierung und Zählung der Stimmzettel nach 18 Uhr sowie
    • Verpacken der Stimmzettel und der sonstigen Wahlunterlagen nach Ende der Auszählung.

Informationen zum Erfrischungsgeld

Urnenwahllokal
  • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 120,00 €
  • alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 100,00 €
  • bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
  • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 70,00 €
  • alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 50,00 €
Briefwahllokal
  • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 100,00 €
  • alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 80,00 €
  • bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
  • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 50,00 €
  • alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 30,00 €
Aufwandsersatz nach Ausübung des Ehrenamtes
  • für die Teilnahme an einer Präsenzschulung – 40,00 €
  • für die Teilnahme an einer Onlineschulung – 25,00 €
Aufwandsersatz für Reservewahlhelfer und Reservewahlhelferinnen
  • für die Bereithaltung ohne abgerufen worden zu sein – 20,00 €
Beförderung von Wahlunterlagen
  • vom Bezirkswahlamt zum Wahlraum und zurück für ein Mitglied des Wahlvorstandes – jeweils 20,00 €
  • nach vorheriger Abstimmung mit dem Bezirkswahlamt können auch höhere tatsächliche, nachgewiesene Aufwendungen erstattet werden

Die Auszahlung von Erfrischungsgeld und/ oder Aufwandsersatz für die Teilnahme an der Europawahl 2024 erfolgte bis 18.07.2024.

Informationen zum Freizeitausgleich für Dienstkräfte der Berliner Verwaltung (unter Vorbehalt der Veröffentlichung der Regelungen)

Urnenwahllokal
  • Beisitzende – 1 Tag Dienstbefreiung
  • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung
  • Vorstehende sowie ihre Stellvertretung – 2 Tage Dienstbefreiung
Briefwahllokal
  • Beisitzende – 0,5 Tage Dienstbefreiung
  • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1 Tag Dienstbefreiung
  • Vorstehende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung
Unterstützungskräfte
  • je nach Einsatz wie im Urnenwahllokal oder Briefwahllokal eingesetzte Beisitzende
  • bei Wahrnehmung einer Funktion mit Schulungserfordernis wie im Urnenwahllokal oder Briefwahllokal eingesetzte Schriftführende
Schulungsteilnahme in Präsenz
  • Vorstehende, Schriftführende und jeweilige Stellvertretungen, entsprechende Unterstützungskräfte ergänzende Dienstbefreiung für die Zeit der Schulungsteilnahme
Ende des Einsatzes am Abstimmungstag nach 21 Uhr
  • Dienstbefreiung von einem halben Tag
  • soweit dienstlich vertretbar Dienstbeginn am Tag nach der Abstimmung um 12:00 Uhr ohne weitere bezahlte Dienstbefreiung
  • Lehrkräfte – Dienstbefreiung für einen halben Unterrichtstag (Beginn individueller Dienst 11:30 Uhr oder Dienstende bereits 11:30 Uhr)