Groß-Berlin wird gegründet.
- Es existieren noch immer 20 Innenstadtstandesämter. Die Standesamtsgeschäfte führten 20 Standesbeamte, 19 Stellvertreter und 13 Standesbeamten-Hilfsvertreter.
Im ersten Verwaltungsbericht der neuen Stadtgemeinde Berlin für die Zeit vom 1.10.1920 – 31.03.1924 heißt es:
“Das Standesamtswesen ist keine reine kommunale Angelegenheit. Die Standesämter als solche sind Staatsbehörden; sie erledigen Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung und führen Dienstsiegel mit dem preußischen Adler. Die Geschäfte werden überwiegend von Beamten wahrgenommen, die gemäß §4 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes vom Oberbürgermeister mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde hierzu bestellt sind. Die – insbesondere in Alt-Berlin, Charlottenburg und Lichtenberg noch vorhandenen – vom Magistrat gemäß § 4 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes angestellten besonderen Standesbeamten werden bei Freiwerden ihrer Stellen durch Verwaltungsbeamte ersetzt werden. Die von der Stadt bei der Neuordnung der Verwaltung beabsichtigte Aufteilung und Abgabe der Standesämter an die Bezirksämter scheiterte bisher am Widerstand der Aufsichtsbehörde; doch dauern die Verhandlungen noch an. Da sich die Zahl der standesamtlichen Akte, insbesondere die der zu
beurkundenden Geburten, nicht unwesentlich verringert hat, wurde wenigstens eine räumliche und personelle Vereinigung der Standesämter unter Beibehaltung der bisherigen 20 Standesamtsbezirke erreicht, die noch um den Standesamtsbezirk Rudolf-Virchow-Krankenhaus vermehrt wurde. Die räumliche Zusammenlegung der Standesämter wurde Anfang 1923 durchgeführt, wodurch sich die Verwaltungskosten verminderten. Jetzt sind 21 Standesamtsbezirke – zu 14 Bureaus vereinigt – vorhanden. 1/2/6 – 3 – 4A/B – 5A/B – 7A/C – 7B – 8 – 9/10A – 10B/C – 11 – 12A/B – 13A – 13B – RVK. Die standesamtlichen Geschäfte werden von 13 Standesbeamten – 10 besonderen Standesbeamten – 2 Polizeikommissaren ( Verwaltungsinspektoren ) und 1 Stadtamtmann – , 16 stellvertretenden Standesbeamten ( darunter 1 Stadtsekretär ) und 2 Standesbeamten -Hilfsvertretern wahrgenommen. Weitere Kosten ließen sich
ersparen, wenn die Nebenregister fortfallen würden. Die von der Stadt hierzu gegebenen Anregungen werden von den Aufsichtsbehörden noch geprüft.”
Diese Bemühungen erinnern stark an die Diskussionen zur Bezirksreform in den Jahren 1997 -2000. Im Übrigen sind die Nebenregister auch 2014 noch nicht fortgefallen! 1923 hat sich die Trennung von Kirche und Staat offensichtlich zur Normalität entwickelt. Eine besondere Heraushebung der Standesbeamten aus der normalen Verwaltung als Pendant zur Kirche nicht mehr notwendig. Nun kann auch ein Normalbürger diese Arbeit übernehmen – allerdings nur mit Genehmigung der obersten Landesbehörde. Diese Bestimmung galt übrigens noch bis 1985! Heute werden die Standesbeamten vom Bezirksamt bestellt. Die Senatsverwaltung für Inneres als Aufsichtsbehörde wird von der Bestellung unterrichtet.
In den Außenbezirken, den früheren Vororten, gehört 1923 die Verwaltung der Standesämter bereits zu den Bezirksämtern. Es existieren insgesamt 66 Standesämter in diesen neuen Bezirken!! Die Standesbeamten dieser neuen Stadtteile sind bereits überwiegend Verwaltungsbeamte. Besondere Standesbeamte gibt es nur noch in den Bezirken Lichtenberg und Charlottenburg.
Aus dem Geschäftsbericht der Standesämter vom 01.04.1923 – 31.03.1924: Einwohnerzahlen:
Alt – Berlin: 1.980,6 T
Charlottenburg: 355,5 T
Neukölln: 287,1 T
Schöneberg: 232,9 T
Lichtenberg: 191,8 T
Wilmersdorf: 174,4 T
Steglitz: 155,7 T
Spandau: 110,8 T
Pankow: 99,8 T
Reinickendorf: 99,6 T
Treptow: 95,2 T
Tempelhof: 65,7 T
Cöpenick: 62,9 T
Weißensee: 57,0 T
Zehlendorf: 41,1 T = 4.010, 1 Mio Einwohner in Groß-Berlin.
Für die gesamte Stadt haben die Standesbeamten damals neben den eigentlichen Beurkundungen der Geburten, Heiraten und Sterbefälle 38.944 Aufgebote entgegengenommen, 1.534 Legitimationen , 890 Namensgebungen, 730 Adoptionen, 5.898 Ehescheidungen, 72 Untersagungen zur Weiterführung von Familiennamen, 265 Wiederannahmen von Familiennamen, 996 Berichtigungen, 479 Namensänderungen, 123 Ehelichkeitserklärungen, 188 Unehelichkeitserklärungen und 222 Anerkennungen von Vaterschaften bearbeitet.