Mit diesem Gesetz soll angesichts der Verknappung von Wohnraum in Berlin dem bisher uneingeschränkten Entzug von Wohnraum durch Zweckentfremdung, insbesondere durch den Betrieb von Ferienwohnungen, entgegengewirkt werden.
Anträge oder Anzeigen die sich aus § 2 oder § 3 ZwVbG ergeben, sind schriftlich einzureichen. Auskünfte werden telefonisch erteilt.
Weitere Informationen, Hinweise auf erforderliche Unterlagen sowie Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin oder bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Die illegale Zweckentfremdung von Wohnraum soll grundsätzlich verhindert werden, deshalb sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sie können dieses Formular nutzen um uns Zweckentfremdungen wie Ferienwohnungen, Leerstand und/oder gewerbliche Nutzung anzuzeigen, deren Betreiber/Eigentümer möglicherweise bei uns keine Genehmigung beantragt haben.
Sie können die Meldung auch anonym vornehmen, jedoch bitten wir um möglichst genaue Angaben zur Wohnung, Eigentümer/Hausverwaltung/Nutzer und dem beobachteten Sachverhalt. Nur so können wir schnell und effektiv Abhilfe schaffen.
Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln, falls wir Nachfragen haben oder ergänzende Angaben benötigen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zum konkreten weiteren Vorgehen im Einzelfall keine Angaben machen können, da der Anzeigende – also Sie – kein Verfahrensbeteiligter ist (§ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Anzeige einer potenziell illegalen Zweckentfremdung können Sie auch direkt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen melden. Das Hinweisformular finden Sie hier.