Bewohnerparkausweis

Für alle Antragsarten gilt:

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrages für den Bewohnerparkausweis grundsätzlich nur in dem Bezirk und für die Bewohnerparkzone erfolgt, in dem Sie gemeldet sind!

Erstantrag

Bewohner/innen erhalten auf Antrag einen Bewohnerparkausweis für jeweils ein Kraftfahrzeug für eine Parkzone. Dieser berechtigt zum Parken in der betreffenden Parkraumbewirtschaftungszone. Der Bewohnerparkausweis ist im Fahrzeug von außen gut sichtbar anzubringen. Er wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Der Bewohnerparkausweis stellt keine Berechtigung zum Parken auf einem bestimmten Parkstand dar. Er regelt lediglich, dass der/die Inhaber/in des Bewohnerparkausweises beim Parken anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber begünstigt wird.
Die aufgeführten Antragsformulare können Sie ausdrucken und mit den jeweils erforderlichen Unterlagen zusammen einreichen. Die Unterlagen können per Post oder E-Mail zugesandt oder in den 3 Bürgerämtern in Mitte abgegeben werden.
Wir bitten Sie, bevorzugt das Online-Beantragungs-Verfahren zu nutzen.

Angaben zum Bearbeitungsstand bzw. zur Bearbeitungsdauer können leider nicht erteilt werden. Aufgrund des hohen Antragsvolumens bitten wir von telefonischen bzw. schriftlichen Nachfragen Abstand zu nehmen.

Aktuell gehen eine Vielzahl von Anträgen auf einen Bewohnerparkausweis bei uns ein. Diese werden sorgfältig und im Rahmen der personellen Ressourcen bestmöglich bearbeitet. Wir bitten darum, Anwohnerparkausweisanträge online zu stellen und online zu bezahlen.

Ihrem Antrag ist beizufügen:

  • Die Ablichtung des Personalausweises (Vor- und Rückseite).
    Bei anderen amtlich hergestellten Personalpapieren ist die Vorlage einer Meldebescheinigung notwendig, es sei denn, Sie erklären Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in das Berliner Melderegister.
  • Eine Ablichtung der komplett ausgeklappten Vorderseite des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I aus der der Name und die Anschrift des Halters, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, sowie der Fahrzeugtyp zu erkennen sind.
  • Ist der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht zugleich auch Halter des Fahrzeuges, so ist durch eine Erklärung nachzuweisen, dass das Fahrzeug dauerhaft zur Verfügung gestellt ist. Die Erklärung bedarf der Schriftform und ist vom Halter auszufertigen.
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer: 20,40 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist bei der sofortigen Ausgabe des Bewohnerparkausweises im Bürgeramt zu entrichten.
    Bei schriftlicher Beantragung muss ab 22.01.2024 dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen ein schriftlicher Nachweis der Überweisung der Verwaltungsgebühr (z.B. aus dem Online-Banking bzw. ein Kontoauszug) beigefügt werden.
    Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass Sie Ihre Unterlagen im Original zurück erhalten. Eine abschließende Bearbeitung ist grundsätzlich nur bei Vorlage eines vollständigen Antrages möglich.

0431001122778-AUTOKENNZEICHEN-FAMILIENNAME

Zahlungsempfänger:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bankverbindungen:
IBAN: DE42 1001 0010 0650 5301 02 BIC: PBNKDEFFXXX Postbank Berlin
oder
IBAN: DE75 1005 0000 0063 6080 06 BIC: BELADEBEXXX Sparkasse Berlin

Umschreibung eines Bewohnerparkausweises

  • Bitte beachten Sie: Für die Umschreibung eines Bewohnerparkausweises (Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Parkzonenwechsel) ist das Online-Beantragungs-Verfahren nicht zu nutzen! Eine Beantragung einer Umschreibung kann sowohl nach einer Online-Terminvereinbarung über die Dienstleistung Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden, sowie schriftlich bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung über das Berlin-Telefon erfolgen.

Beim Wechsel des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder bei Wohnsitzwechsel in eine andere Bewohnerparkzone muss erneut ein Bewohnerparkausweis beantragt werden.
Sofern die Gültigkeitsdauer auf die Restlaufzeit des bisherigen Bewohnerparkausweises beschränkt bleibt, wird bei einem Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Parkzonenwechsel hierfür eine neue Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,20 Euro erhoben.
Der bisherige Bewohnerparkausweis (ggf. Teile der eingeklebten Vignette) ist in jedem Fall zurückzugeben. Dies gilt auch beim Wohnsitzwechsel in einem Bereich außerhalb der Parkraumbewirtschaftungsgebiete.

  • Bitte beachten Sie auch die Informationen in den Anlagen zum Antrag (3. Seite im Antrag)
  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Bewohnerparkausweis keine Berechtigung zum Parken auf einem bestimmten Parkstand darstellt, sondern lediglich den/die Inhaber/in zum (gebührenfreien) Parken in der jeweiligen Parkzone am Wohnort berechtigt.

Folgeantrag / Verlängerungsantrag

Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweises vor Ablauf der Gültigkeit erneut für weitere zwei Jahre beantragen möchten, stellen Sie bitte einen erneuten Antrag. Es gelten die oben aufgeführten Bestimmungen für den Erstantrag. Die Verwaltungsgebühr beträgt – bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer – 20,40 Euro. Wir bitten Sie, bevorzugt das Online-Beantragungs-Verfahren zu nutzen. Wir benötigen alle erforderlichen Unterlagen (wie beim Erstantrag) erneut von Ihnen. Stellen Sie den neuen Antrag ca. drei Monate vor Ablaufdatum Ihres Bewohnerparkausweises.

Antrag Bewohnerparkausweis nach §45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Bewohnerparkausweis-Antrag

    PDF-Dokument (129.6 kB)