Deutsche Gebärdensprache

Aufgaben des Bezirksamts Mitte von Berlin

Aufgaben des Bezirksamts Mitte von Berlin

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  • Untertitel - Aufgaben des Bezirksamts Mitte von Berlin

    Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bezirksamtes Mitte in Berlin. Unter „Bezirksamt“ versteht man die Verwaltung des Bezirks, aber auch die Personen, die es leiten.

    Die Leitung besteht aus der Bezirksbürgermeisterin und den fünf Stadträtinnen/Stadträten, die von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Das Bezirksamt ist verantwortlich für alle Angelegenheiten im Bezirk Mitte. In erster Linie ist es Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger.

    Das Bezirksamt ist in verschiedene Ämter und Service- und Organisationseinheiten unterteilt, die sich zum Beispiel um die Themen Bürgerdienste, Soziales, Familie, Jugend, Ordnung, Umwelt, Stadtentwicklung, Gesundheit, Kultur und Wirtschaft kümmern. Das Bezirksamt bearbeitet Anträge, zahlt Unterstützungen aus, betreibt Jugend- und Seniorenfreizeitstätten, Bibliotheken und kulturelle Orte. Darüber hinaus kümmert es sich um die Grünanlagen,den Straßenbau und andere Bauvorhaben im Bezirk. Zum Bezirksamt gehören das Rathaus Tiergarten, das Rathaus Wedding und das Rathaus Mitte.

    Es gibt insgesamt vier Bürgeramtsstandorte. An diesen werden
    diverse Dienstleistungen, wie zum Beispiel Personalausweise,
    Reisepässe und Bescheinigungen angeboten. In Mitte muss man einen Termin für ein persönliches Gespräch im Bürgeramt vereinbaren, den man online, auf dieser Internetseite, buchen kann. Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu jedem beliebigen Bürgeramt seiner oder ihrer Wahl in Berlin gehen. Man ist nicht an die Bürgerämter seines Wohnbezirkes gebunden.

    Für den Schnellzugriff auf bestimmte Themen, finden Sie in unserem Service-Bereich eine A-Z Themenliste mit Schlagwörtern. Zudem haben wir eine Übersicht aller Dienstleistungen des Bezirksamts.

    Interessieren Sie sich für Projekte für und von Behinderten, wenden Sie sich an die beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen.

Aufgaben und Zusammenwirken von BVV und Bezirksamt Mitte Berlin

Aufgaben und Zusammenwirken von BVV und Bezirksamt Mitte Berlin

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  • Untertitel - Aufgaben und Zusammenwirken von BVV und Bezirksamt Mitte Berlin

    Ein Bezirk in Berlin hat zwei Organe. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt. Deren Zusammenwirken regelt das bezirkliche Leben.

    Die Bezirksverordnetenversammlung

    In jedem Bezirk wird eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die Bezirksverordnetenversammlung wird für den gleichen Zeitraum wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahlperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre. Die Bezirksverordnetenversammlung besteht aus 55 Mitgliedern, welche keine Berufspolitiker/innen sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren.

    Der Bezirksverordnetenvorsteher bzw. die Bezirksverordnetenvorsteherin leitet die BVV. Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt Wahlen, Abberufungen und Feststellungen vor.

    So wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Bezirksamts sowie die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und entscheidet über den Bezirkshaushaltsplan und über Bebauungspläne.

    In Mitte tagt die Bezirksverordnetenversammlung jeden dritten Donnerstag im Monat im Rathaus Mitte. Dieses Plenum ist öffentlich.

    In der Sitzung haben u.a. Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit Fragen an das Bezirksamt zu stellen. Weiterhin werden dort kleine und große Anfragen der Bezirksverordneten vom Bezirksamt beantwortet und Beschlüsse durch Abstimmung der eingebrachten Anträge der Fraktionen sowie Vorlagen durch das Bezirksamt vorgenommen.

    Mehr Informationen zu der BVV in Mitte finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/ (Zur Seite der BVV Mitte)

    Das Bezirksamt

    Das zweite Organ, das Bezirksamt,
    nimmt an dieser Versammlung teil.

    Das Bezirksamt ist das Verwaltungsgremium des Bezirks. Es besteht aus einer Bürgermeisterin bzw. einem Bürgermeister sowie fünf Stadträtinnen/Stadträten. Eine Stadträtin/ein Stadtrat übernimmt die Vertretung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.

    Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt. Sie/er übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus. Weiterhin ist sie/er Mitglied im Rat der Bürgermeister. Nach außen repräsentiert sie/er den Bezirk. Jede Stadträtin bzw. jeder Stadtrat erhält
    nach der Wahl einen Geschäftsbereich, der sich aus den verschiedenen Ämtern eines Bezirks zusammensetzt.

    Die größten Ämter sind bspw. Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Schul- und Sportamt.

    Zu den Aufgaben des Bezirksamts gehören u.a.:
    • die Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Bezirks;
    • die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitglieder des Bezirksamts;
    • die Organisation des Bezirksamts;
    • die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts;
    • Klärung herausgehobener Personalangelegenheiten;
    • Festlegung des Haushaltsplans;
    • die Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten;
    • die Wahrnehmung der Angelegenheiten, für die nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung begründet ist;
    • die Zusammenarbeit mit der BVV und
    • die Zusammenarbeit mit dem Senat.

    Weiterhin bieten die Stadträtinnen und Stadträte Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger an. Hier finden Sie die Termine: Bürgersprechstunden

    Das Bezirksamt Mitte tagt jeden Dienstag. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Ergebnisse zu öffentlichen Themen jedoch im Internet veröffentlicht.

    Zusammenarbeit BVV und Bezirksamt

    Die Bezirksverordnetenversammlung übt gegenüber dem Bezirksamt eine Kontrollfunktion aus. Richtet die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Kenntnis zu bringen. Soweit das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht nachkommt, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen.Das Bezirksamt unterrichtet rechtzeitig und umfassend die Bezirksverordnetenversammlung über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Weiterhin erstellt das Bezirksamt Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung und führt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Das Bezirksamt kann Beschlüsse der BVV beanstanden, wenn diese beispielsweise rechtswidrig sind.

    Der Senat kann von einem Eingriffsrecht Gebrauch machen, wenn er im Einzelfall dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sieht.

    Das Eingriffsrecht beinhaltet:

    • Ein Informationsrecht (die Bezirke müssen nach Aufforderung Auskünfte und Berichte erteilen)
    • Ein Weisungsrecht (Einzelweisungen können erteilt werden)
    • Ein Eintrittsrecht (das zuständige Senatsmitglied kann eine Angelegenheit an sich ziehen)

Navigation Startseite BA Mitte

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  • Untertitel - Navigation Startseite BA Mitte

    Herzlich willkommen auf der Internetseite des Bezirksamtes Mitte. In diesem Gebärdensprachvideo erklären wir Ihnen, wie Sie zu den wichtigsten Inhalten gelangen. Oben links sehen Sie den Schriftzug der Stadt Berlin mit dazugehörigem Logo. Ein Klick darauf bringt Sie auf die Seite „berlin.de“, dem offiziellen Hauptstadtportal. Darunter sehen Sie den Schriftzug „Bezirksamt Mitte“ mit dazugehörigem Wappen. Ein Klick darauf bringt Sie zur Startseite des Bezirksamt Mitte Internetauftritts. Rechts oben auf der Startseite sehen Sie den Button „Barrierefrei“, der zu den Inhalten der Seite in Leichter Sprache und in Gebärdensprache sowie zu allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit der Seite führt. Rechts daneben sehen Sie ein Lupen-Symbol. Ein Klick darauf öffnet die Suchfunktion. Ein Klick auf die drei Striche ganz rechts öffnet das Menü. Hier sind noch einmal alle
    Hauptmenüpunkte aufgelistet. Zusätzlich finden Sie hier Verlinkungen
    auf unsere Social-Media-Kanäle. Unter „Aktuelles aus Mitte“ finden Sie alle News, Veranstaltungen und Pressemitteilungen aus dem Bezirk. Unter „Service“ gelangen Sie beispielsweise zu den Dienstleistungen des Bezirksamtes oder zur A-Z Themenliste. Unter „Politik und Verwaltung“ gelangen Sie unter anderem zu Informationen zur Organisation des Bezirksamts, zur Bezirksverordnetenversammlung sowie zu weiteren Ämtern. Der Punkt „Über den Bezirk“ beinhaltet
    Wissenswertes über den Bezirk wie beispielsweise „Zahlen und Fakten“, „Ortsteile“ und „Sehenswertes im Bezirk Mitte“. Unter „Karriere“ finden Sie Informationen über mögliche Einsatzbereiche im Bezirksamt Mitte und können aktuelle Stellenangebote einsehen. Auf der Startseite finden Sie ganz oben die neuesten Themen aus dem Bezirk als Teaser. Darunter häufig gesuchte Begriffe zur Schnellauswahl und anschließend verschiedene bunte Kacheln mit wichtigen Informationen und Themenbereichen aus dem Bezirksamt Mitte.

    Weiter unten stehen die Kontaktdaten des Bezirksamtes Mitte. Darunter, hellgrau hinterlegt, befinden sich Verlinkungen auf das Impressum, zum Kontaktformular für Bürger*innen, zur Datenschutzerklärung sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit. In der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit werden alle Inhalte der Webseite aufgelistet, die (noch) nicht barrierefrei sind. Über die Feedbackoption kann man sich an eine Ansprechperson innerhalb der Behörde wenden, um weitere Barrieren zu melden. Wenn die Behörde keine Abhilfe schafft, kann man die Landesbeauftragte als zentrale Anlaufstelle über den Link am Ende der Barrierefreiheitserklärung kontaktieren. Sie finden in dem hellgrau hinterlegten Bereich außerdem weitere Schnelleinstiege zu den Inhalten des Hauptmenüs. Mit einem Klick auf den Pfeil rechts mit der Beschriftung „Zum Seitenanfang“ gelangen Sie an den Anfang der Seite zurück. Es folgt, dunkelgrau hinterlegt, ein Bereich der Stadt Berlin mit vielen wichtigen Themenbereichen wie Behörden, Politik und Verwaltung oder Aktuelles. Wir hoffen, dass Sie sich nun gut auf der Seite zurechtfinden. Im Verlauf der Startseite finden Sie einige wichtige Haupt- und Untermenüpunkte als Direkteinstieg, beispielsweise Pressemitteilungen oder aktuelle Hinweise.

Das Amt für Bürgerdienste BA Berlin Mitte

Das Amt für Bürgerdienste BA Berlin Mitte

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  • Untertitel - Das Amt für Bürgerdienste BA Berlin Mitte

    Das Bezirksamt Mitte untergliedert sich verschiedene Fachämter, darunter das Amt für Bürgerdienste. Zum Amt für Bürgerdienste gehören das Bürgeramt, das Standesamt sowie das Wahlamt. Es bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Bürger*innen in Berlin an, insbesondere auch zu den Themen Mieten und Wohnen. Beim Bürgeramt können unterschiedliche Leistungen wie beispielsweise die Beantragung eines Personal-Ausweises, eines Führerscheins oder das Um-, An- und Abmelden eines Wohnsitzes beantragt werden.

    Bürgerinnen und Bürger können – unabhängig vom Wohnbezirk – einen Termin in jedem Bürgeramt der Stadt vereinbaren.

    In Mitte gibt es fünf Bürgeramtstandorte:

    • Bürger-Amt (Rathaus Mitte), Karl-Marx-Allee 31
    • Bürger-Amt (Rathaus Tiergarten), Mathilde-Jacob-Platz 1
    • Bürger-Amt (Rathaus Wedding), Osloer Str.36
    • Bürger-Amt (Klosterstraße), Klosterstraße 71
    • Bürger-Amt für Flüchtlinge (Rathaus Tiergarten), Mathilde-Jacobplatz 1

    Das Standesamt Mitte kümmert sich um Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Namensänderungen sowie Urkunden.

    Zu den Aufgaben des Bezirkswahlamts Mitte zählt die Organisation und Koordination aller Anliegen rund um Bezirks-, Berlin- oder Bundestagswahlen, darunter auch die Durchführung von Briefwahlen und die Schulung von Wahlhelfenden. Auch ehrenamtliche Richter*innen, sogenannte Schöffinnen und Schöffen sowie das Schiedsamt sind dem Wahlamt untergliedert.

    Zudem bietet das Amt für Bürgerdienste zahlreiche Informationen und Beratungen zu den Themen Mieten und Wohnen, wie beispielsweise die Beantragung von Wohngeld oder eines WBS Scheins.

    Auch eine Mieterberatung wird wöchentlich angeboten.
    Wenn du kein oder wenig Deutsch sprichst, stehen im BA Mitte verschiedene Übersetzungsangebote zur Verfügung.

Berlin spart Energie

Berlin spart Energie

Hier findest Du Informationen des Energieportals in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Weitere Informationen

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

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Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 10.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Kontakt zur Ansprechperson
Jan Karsten Giese
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
Tel.: (030) 901843129
E-Mail

  • Video-Inhalt zum Nachlesen: Allgemein und gesetzliche Grundlage

    Untertitel können über das Sprechblasen-Symbol im Player aktiviert werden. Das Video kann in verschiedenen Größen heruntergeladen werden, und zwar über das Download-Symbol am rechten oberen Bildrand. Es wird dann eingeblendet, wenn die Maus an den rechten oberen Bildrand geführt wird.

    Diese Erklärung wurde am 10.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
    Video-Inhalt zum Nachlesen: Allgemein und gesetzliche Grundlage

    Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

    Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

    Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

    Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

    Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

    Hinweis
    Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

    Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?

    Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:
    1. Barrierefrei
    2. Teilweise barrierefrei
    3. Nicht barrierefrei

    Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

    Video-Inhalt zum Nachlesen: Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

    In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

    Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

    Video-Inhalt zum Nachlesen: Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

    Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

    Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

    Video-Inhalt zum Nachlesen: Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

    Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

    Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf der Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Barrierefreiheitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

    Hinweis
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    Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

    Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

    Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    – Senatskanzlei –

    Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
    Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
    Telefon: (030) 90223-1515
    E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit