BA Mitte erteilt Abrissgenehmigung für Gebäude an der Habersaathstraße
Pressemitteilung Nr. 194/2024 vom 23.08.2024
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:
Das Bezirksamt Mitte hat die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt. Die Eigentümerin hat sich im Gegenzug zum Bau von Ersatzwohnraum verpflichtet, dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann. Damit sind alle von der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- sowie des Bundesverwaltungsgerichts und dem Berliner Gesetzgeber im ZwVbG vorgegebenen Kriterien für die Erteilung der zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung erfüllt. Das Bezirksamt Mitte hatte keine Rechtsgründe mehr, die Genehmigung zu versagen.
Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger: „Wir haben als Bezirk gekämpft, um möglichst viel für die Menschen zu erreichen, die in der Habersaathstraße schon lange leben oder dort in den vergangenen Jahren ein Zuhause gefunden haben. Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Auch wenn wir uns eine andere Lösung gewünscht hätten, blieb uns nichts Anderes übrig, als den Abriss zu genehmigen.“
Dessen ungeachtet beabsichtigt die Eigentümerin des Gebäudes, unweit der Habersaathstraße eine Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose zu errichten. Entsprechende Bauanträge wurden bereits an das Bezirksamt Mitte gestellt.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de