600 neue Parkscheinautomaten werden in 14 Parkzonen installiert
Pressemitteilung Nr. 173/2024 vom 19.07.2024
Der Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, informiert:
In den Ortsteilen Alt-Mitte und Tiergarten-Süd werden in den kommenden Wochen 600 in die Jahre gekommene Parkscheinautomaten ausgetauscht. Die Geräte sind an einigen Stellen bereits rund 20 Jahre im Dienst und zwischenzeitlich sehr störanfällig geworden.
Die neuen Parkscheinautomaten sind mit LED-Farbbildschirmen und Touchsteuerrung versehen und bieten neben dem Parkscheinkauf auch die Möglichkeit weitere Informationen zu teilen, wie Stellenausschreibungen im Land Berlin oder die Ordnungsamt-Online Seite.
An den neuen solarstrombetriebenen Geräten sind Zahlungen mit Münzen, Kredit- und Debitkarten, sowie der BVG-Guthabenkarte möglich.
Der Austausch der Geräte in den Parkzonen 1, 2, 3, 14, 15, 20, 21, 22, 29,
34, 35, 36, 38 und 41 soll voraussichtlich bis zum 30. September 2024 beendet sein.
In diesem Zusammenhang erfolgt zum 01.10.2024 die Einführung einer Höchstparkdauer von maximal 4 Stunden in Teilbereichen der Parkraumbewirtschaftungszonen 1, 2 und 15 (Einzugsgebiet Gendarmenmarkt).
Die Einführung wurde aufgrund des weiterhin hohen Parkdrucks und der starken Nutzungskonkurrenz zwischen Kurz- und Langzeitparkenden in diesem Gebiet notwendig. Durch die Höchstparkdauer wird sich die Parksituation für die Anwohner*innen, ortsansässige Gewerbetreibende sowie Anlieger*innen weiter verbessern. Das Gebiet mit Höchstparkdauer umfasst die Straßenzüge östlich der Glinkastraße und westlich der Oberwallstraße/Hausvogteiplatz sowie südlich der Straße Unter den Linden und nördlich der Mohrenstraße.
Die Ausweisung der Höchstparkzone erfolgt ausschließlich an den Parkscheinautomaten des betroffenen Bereiches. Eine straßenverkehrsrechtliche Ausweisung der Höchstparkzone mittels Beschilderung durch zusätzliche Verkehrszeichen ist nicht erforderlich.
Bezirksstadtrat Christopher Schriner: „In einem hoch verdichteten Bezirk wie Mitte, in dem immer mehr Menschen wohnen, arbeiten oder zu Gast sind, dessen Fläche aber nicht mitwächst, ist der öffentliche Raum ein knappes Gut. Für eine effiziente und sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes, gehört auch die Ausweisung von Höchstparkzonen als flankierende Maßnahme zur Parkraumbewirtschaftung. Bei wenig Parkraum ist es sinnvoll und gerecht, diesen zunächst den Bewohner*innen, Gewerbetreibenden, sowie den Kurzzeitparkenden vorzuhalten. Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Höchstparkdauer ausgenommen. Langzeitparkende, die die Höchstparkzeit nicht nur geringfügig überschreiten, müssen mit einem höheren Ordnungsgeld und einer kostenpflichtigen Umsetzung rechnen.“
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de