Bezirksamt Mitte prüft Verwaltungsgerichtsbeschluss zu Modalfilter in der Tucholskystraße

Pressemitteilung Nr. 167/2024 vom 16.07.2024

Der Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, informiert:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 15. Juli 2024 entschieden, dass die Einrichtung eines sog. Modalfilters (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge) in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte rechtswidrig ist (Aktenzeichen: VG 11 L 495/24).

Bezirksstadtrat Christopher Schriner: „Die Einrichtung der Fahrradstraße und des Modalfilters („Poller“) in der Tucholskystraße ist getragen von zivilgesellschaftlichem Engagement aus der Bürgerschaft und einer politischen Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin. Die Straße ist darüber hinaus Teil des landesweiten und auf dem Mobilitätsgesetz basierenden Radverkehrsnetzes und dementsprechend gestaltet. Die Einrichtung der Fahrradstraße mit einer Sperre für den Kfz-Durchgangsverkehr ist ein wichtiger Baustein unserer Strategie, Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erhöhen.
Den Beschluss des Verwaltungsgerichts respektieren wir. In den nächsten zwei Wochen werden wir den Beschluss eingehend rechtlich prüfen und entscheiden, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen. Auch in Zukunft werden wir darauf hinarbeiten, öffentliche Räume als sichere Infrastruktur für alle Menschen zu gestalten. Die auf Bundesebene beschlossene Novellierung der StVO wird es uns in Zukunft ermöglichen, die Bedingungen für Bus-, Rad- und Fußverkehr weiter zu verbessern, indem wir Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Planung stärker als Erwägungsgründe einbeziehen können.“

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de