OVG Berlin-Brandenburg bestätigt das Milieuschutzgebiet „Reinickendorfer Straße“
Pressemitteilung Nr. 159/2024 vom 08.07.2024
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Normenkontrollklage gegen die soziale Erhaltungsverordnung „Reinickendorfer Straße“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB abgewiesen. Das Gericht kommt mit dem Urteil vom 27.06.2024 (OVG 2 A 9/22) zu dem Ergebnis, dass die Rechtsverordnung für das Milieuschutzgebiet „Reinickendorfer Straße“ weiterhin wirksam ist und nicht an formellen oder materiellen Fehlern leide, wie der Kläger behauptet.
Bezirksstadtrat Ephraim Gothe: “Ich bin sehr erleichtert über die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg! Das Urteil hat eine Signalwirkung über den speziellen Einzelfall hinaus. Die Milieuschutzgebiete sind sehr wirkungsvoll, um das “Herausmodernisieren” der Wohnbevölkerung in den sozialen Erhaltungsgebieten zu unterbinden.”
Um das besondere Städtebauinstrument auch künftig weiter rechtssicher anwenden zu können, lässt der Bezirk Mitte in regelmäßigen Abständen alle bestehenden Milieuschutzgebiete gutachterlich untersuchen. Dabei wird überprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Aufrechterhaltung der bestehenden Rechtsverordnungen weiterhin vorhanden sind.
Weitere Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-mitte/milieuschutz
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/
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