Bezirk Mitte stärkt die Späti-Kultur
Pressemitteilung Nr. 071/2024 vom 16.04.2024
Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:
Im Bezirk Mitte durften sogenannte Spätis seit Mai 2020 keinen Schankvorgarten betreiben. Dies soll nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein. Das hat das Bezirksamt Mitte heute, am 16. April 2024, auf Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossen.
Wie bislang schon, so gilt in Mitte weiterhin, dass vor Mischbetrieben (Gaststätten in Verbindung mit Einzelhandel) Schankvorgärten zulässig sind, wenn es sich um Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden handelt. Neu ist folgende Regelung: Betriebe, deren Warensortiment zumindest in Teilen dem eines herkömmlichen Supermarktes entspricht (d.h. im Wesentlichen sogenannte Spätis), können ausnahmsweise, sofern sie über eine entsprechende Gaststättenerlaubnis und straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis verfügen, Schankvorgärten tagsüber, also von 6 bis 22 Uhr, betreiben. Ein nächtlicher Betrieb eines Schankvorgartens (22 bis 6 Uhr) wird bei „Spätis“ nur gestattet, wenn mit einem Lärmgutachten nachgewiesen werden kann, dass dies keine störenden Auswirkungen auf die Anwohnenden hat. In diesem Fall kann unter Umständen auch eine immissionsrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Sollte ein Späti zur starken Belastung der Nachbar*innen werden, kann ihm die Erlaubnis für einen Schankvorgarten wieder entzogen werden. Das Bezirksamt wird die Auswirkungen der neuen Regelung evaluieren und nach einem Jahr Bilanz ziehen.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de