Neue Fahrradstraße entlang der Oberwall-, Niederwall- und Wallstraße sowie am Märkischen Ufer

Pressemitteilung Nr. 225/2023 vom 18.09.2023

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen,
Dr. Almut Neumann, informiert:

Entlang der Oberwall-, Niederwall- und Wallstraße sowie am Märkischen Ufer richtet der Bezirk Mitte eine Fahrradstraße ein. Das Straßen- und Grünflächenamt beschildert die Fahrradstraße und markiert zusätzlich die Fahrbahn, um die neue Vorfahrtsregelung und die Fahrbahnaufteilung für alle Verkehrsteilnehmenden gut erkennbar zu machen. Die Kreuzungen gestaltet das Amt so um, dass diese besser einsehbar sind und es für Fußgänger*innen einfacher ist, die Straße zu überqueren.

Kraftfahrende dürfen die entsprechenden Straßenabschnitte zukünftig nur mit einem Anliegen befahren. Für diese Anlieger*innen gelten dann auch Einbahnstraßenregelungen am Hausvogteiplatz, die das Befahren ohne Anliegen verhindern sollen. Am Märkischen Museum richtet der Bezirk eine Durchfahrsperre aus Pollern ein, um zukünftig den Schleichverkehr durch die Wallstraße zu unterbinden. Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sowie die BSR können die Poller im Bedarfsfall herausnehmen.

Der Bezirk erhöht die Stellplatzkapazitäten, indem er ergänzend 240 Stellplätze für Fahrräder, Lastenräder sowie Stellplätze für E-Scooter einrichtet.

Die neue Fahrradstraße befindet sich auf dem Vorrangnetz des Radverkehrsnetzes und bietet eine attraktive Rad-Route jenseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der 39. Kalenderwoche.

Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „In vier Straßen im historischen Zentrum Berlins geben wir dem Radverkehr künftig Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Und wir verbessern die Situation für Menschen zu Fuß, indem wir die Kreuzungen besser einsehbar machen. Für alle, die dort leben oder die Hauptstadt erkunden wollen, bedeutet das mehr Sicherheit. Anwohnende gelangen natürlich weiterhin mit dem Auto zu ihren Häusern. Der Kfz-Durchgangsverkehr hingegen wird auf die Hauptstraßen geleitet, wo er hingehört.“

Mehr Infos zum Projekt mitsamt den Verkehrszeichenplänen finden Sie im Internet unter: https://t1p.de/radverkehr-berlin-mitte

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

- Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Verbunden mit dem Zusatzschild („Anlieger frei“) dürfen Autos Lkw und Motorräder hier nur mit einem berechtigten Anliegen fahren.
- Radfahrer*innen gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
- Radfahrer*innen geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, Presse@ba-mitte.berlin.de