Zwei neue Milieuschutzgebiete in Mitte in Kraft getreten

Pressemitteilung Nr. 327/2022 vom 07.12.2022

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Das Bezirksamt Mitte hat in seiner 49. Sitzung am 8.11.2022 den Erlass von zwei neuen sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Gebiete “Badstraße” und „Müllerstraße Nord“ beschlossen. Diese Verordnungen traten am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 26.11.2022 (GVBl., 78. Jahrgang, Nr. 53) in Kraft.

Mit den sozialen Erhaltungsgebieten „Badstraße“ und „Müllerstraße Nord“ soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen geschützt werden. Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in den beiden neuen sozialen Erhaltungsgebieten der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Daher stehen bauliche Maßnahmen wie der Anbau von Balkonen oder die energetische Modernisierung unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.

Bezirksstadtrat Ephraim Gothe: „Mit den beiden neuen Rechtsverordnungen hat der Bezirk in insgesamt 14 sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit, den Verlust von günstigem Wohnraum und damit verbundene Verdrängungseffekte zu vermeiden.“

Die erhaltungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit von baulichen Maßnahmen wird im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, überprüft. Weitere Informationen zur Antragstellung sowie die zu verwendenden Antragsformulare sind auf der Homepage des Bezirksamts Mitte von Berlin zu finden.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, presse@ba-mitte.berlin.de