Sondernutzungsgebühren entfallen 2022
Pressemitteilung Nr. 318/2022 vom 24.11.2022
Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:
Für Nutzungen von Verkehrsflächen auf Gehwegen im öffentlichen Raum für das Herausstellen von Waren vor den Einzelhandelsgeschäften über 1,5 m Meter Tiefe hinaus fallen im Bezirk Mitte im Jahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren an. Das Bezirksamt Mitte folgt damit einer Empfehlung des Senats, Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel 2022 zu erlassen.
Einzelhändler, die für 2022 bereits Sondernutzungsgebühren entrichten mussten, können diese auf Antrag an das Straßen- und Grünflächenamt zurückerstattet bekommen.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann, Tel.: (030) 9018-22600