Wahl und Berufung der Patient*innenfürsprecher*innen im Bezirk Mitte
Pressemitteilung Nr. 114/2022 vom 08.04.2022
Der Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Christoph Keller, informiert:
Nach der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 17.03.2022 wurden den bezirklichen Patient*innenfürsprecher*innen am 07.04.2022 durch den Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Christoph Keller, der Vorsteherin der BVV Mitte, Jelisaweta Kamm sowie der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses der BVV, Lucie Schröder die Berufungsurkunden feierlich übergeben.
Gleichzeitig wurden langjährig ehrenamtliche Patient*innenfürsprecher*innen, die das Ehrenamt niedergelegt haben, verabschiedet.
Gesundheitsstadtrat Christoph Keller: „Ich danke allen Patient*innenfürsprecher*innen für ihr großes Engagement für die Belange der Patient*innen in den Krankenhäusern im Bezirk Mitte. Gerade vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen in den vergangenen zwei Jahren ist dieser Einsatz nicht selbstverständlich. Allen neuen und wiedergewählten Patient*innenfürsprecher*innen gratuliere ich herzlich zur Wahl und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in den kommenden fünf Jahren.“
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Patient*innenfürsprecher*innen sind in § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) festgeschrieben. Ihre Aufgabe ist es, Patient*innen bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, zu unterstützen und zu beraten.
Sie arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig, an die Schweigepflicht gebunden und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Krankenhäuser des Bezirks für die Dauer von fünf Jahren – also eine Wahlperiode – gewählt.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Christoph Keller, Tel.: (030) 9018-23700