Bundesverwaltungsgericht stoppt Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Pressemitteilung Nr. 415/2021 vom 10.11.2021
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für den Bezirk Mitte, Berlin und alle deutschen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn es darum geht, die Verdrängung von sozial schwachen Mieter*innen abzubremsen.“
Im Bezirk Mitte leben 40 Prozent der 385.000 Einwohner*innen in Milieuschutzgebieten, insbesondere in alten gründerzeitlichen Quartieren im Wedding und Moabit. Werden Häuser verkauft, konnten die Bezirke durch Vorkauf und durch Abwendungsvereinbarungen die Aufteilung der Häuser mit dem Ziel des Verkaufs einzelner Wohnungen verhindern oder um 20 Jahre verschieben.
Im Bezirk Mitte werden weniger Mietwohnungen neu gebaut, als durch Umwandlung in Eigentumswohnungen dem Mietermarkt entzogen werden. Die absolute Zahl von Mietwohnungen sank in Mitte in den vergangenen Jahren um etwa 2.000 bis 3.000 Wohnungen pro Jahr.
„Dem Bezirk wird durch das Gerichtsurteil ein wirksames Mittel genommen, um die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte zu bremsen! Ich appelliere an die jetzt in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien im Bund, ehrgeizige Ziele im Koalitionsvertrag zu verankern, um Mieter*innen vor sozialer Verdrängung zu schützen!“
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600