Bezirk Mitte sichert gemeinsam mit der degewo 15 Mietwohnungen im Ortsteil Moabit
Pressemitteilung Nr. 193/2021 vom 03.06.2021
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:
Im Bezirk Mitte konnte mit Hilfe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft degewo AG (degewo) und dank der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Finanzen das Vorkaufsrecht in der Rostocker Str. 24 ausgeübt werden.
Die Ausübung war erforderlich, da der Erwerber des Grundstücks nicht bereit war, die vom Bezirksamt vorgelegte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Waldstraße“ hätten effektiv gesichert werden können.
Bezirksstadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister Ephraim Gothe:
„Ich bin der degewo sehr dankbar für das tatkräftige Zusammenwirken, um das Vorkaufsrecht des Bezirkes hier durchzusetzen. Ich freue mich für die Mieterschaft, in einem zukünftig städtischen Haus, unbeschwert leben zu können.“
Mit der degewo als vorkaufbegünstigtem Dritten des Bezirks Mitte konnten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Wohn- und Geschäftshaus in der Rostocker Str. 24 insgesamt 15 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden.
Entsprechend des Beschlusses über das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirksamts Mitte vom 19.12.2017 war zunächst das Ziel, mit dem Erwerber des Grundstücks eine Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sog. Abwendungsvereinbarung kam jedoch nicht zustande, weshalb der Bezirk sich hier gezwungen sah, die 15 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen.
Der gesetzlich vorgesehene, enge zeitliche Rahmen für die Ausübung des Vorkaufsrechts (in der Regel zwei Monate) machte ein schnelles und konzentriertes Handeln aller Beteiligten notwendig.
Dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure konnte rechtzeitig eine Verpflichtungsvereinbarung mit der degewo zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele abgeschlossen werden.
Der Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurde dem Verkäufer fristgerecht zugestellt. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber haben ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. In diesem Fall schließt die degewo anschließend mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu den mit dem ursprünglichen Erwerber vereinbarten Konditionen.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600