Mietendeckel nichtig: Bezirkliche Mieterberatung gibt Auskünfte für ratsuchende Mieter*innen
Pressemitteilung Nr. 132/2021 vom 22.04.2021
Die Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste, Ramona Reiser, informiert:
Seit der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zur Mietenbegrenzung in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig zu erklären, sind viele Berliner*innen mit Nachforderungen seitens der Vermieter*innen konfrontiert. Ratsuchende Mieter*innen können sich an die bezirklichen Mieterberatungen des Amts für Bürgerdienste wenden. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Sicher-Wohnen-Hilfe mit der der Senat Mieter*innen bei der Mietzahlung unterstützt. Die Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die bezirkliche Mieterberatung ist kostenfrei. Eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein ist nicht notwendig.
Alle Informationen zur Mieterberatung und eine Übersicht über Beratungszeiten sind auf der Internetseite des Bezirksamtes unter folgendem Link abrufbar: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.244745.php
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes den Mietendeckel für nichtig zu erklären, ist sehr bedauerlich. Der Bezirk Mitte wird die Mieter*innen in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lassen. Mit unser bezirklichen Mietrechtsberatung wollen wir einen Beitrag leisten, die Verunsicherung bei vielen Berliner*innen nach dem Urteil zu mildern. Unsere Rechtsberater*innen erteilen ratsuchenden Mieter*innen in allen Fragen des Mietrechts juristische Auskünfte. Unsere Mieterberatung steht allen Berliner*innen offen, unabhängig vom jeweiligen Geldbeutel“, sagt Ramona Reiser.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadträtin Ramona Reiser, Tel.: (030) 9018-23700