Autorenlesungen in Schulen und Bibliotheken werden mit 14.400 Euro gefördert
Pressemitteilung Nr. 005/2021 vom 13.01.2021
Die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Sabine Weißler, informiert:
Berliner Schulen und Bibliotheken können auch in diesem Jahr über den Berliner Autorenlesefonds Honorarmittel für Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen beantragen, die in diesen Einrichtungen Lesungen durchführen. Verantwortlich für das Antrags- und Vergabeverfahren sind die Bezirke, in denen die Schulen und Bibliotheken ihren Standort haben.
Für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte stehen ab sofort 14.400 Euro zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 48 Lesungen zu je 300 Euro Honorar gefördert werden. Es können auch Lesungen in digitalen Formaten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen bzw. Buchillustrator*innen lesen. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.
Es ist natürlich verständlich, dass die Planung von Veranstaltungen unter den gegenwärtigen Bedingungen besonders schwierig ist. Die Antragsstellung wird deshalb in diesem Jahr zeitlich gestaffelt, damit für alle eine realistische Planung möglich ist. Bitte stellen Sie zunächst nur Anträge für Veranstaltungen, die Sie bis zum Ende der Osterferien bzw. Mitte April durchführen können, gerne als digitale Veranstaltung.
Für Veranstaltungen für die Zeit bis zu den Sommerferien bzw. Ende Juni empfehlen wir, Anträge bis zum 26. Februar 2021 zu stellen.
Für alle Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte wird empfohlen, die Anträge bis zum 14. Mai 2021 zu stellen. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach den in der Förderrichtlinie genannten Kriterien.
Die o. g. Termine sind reine Empfehlungen, um eine zeitlich angemessene Bearbeitung zu gewährleisten. Eine spätere Antragsstellung wird gerne berücksichtigt, sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter http://www.berlin.de/stadtbibliothek-mitte/katalog-service/berliner-autorenlesefonds
Anträge und Rückfragen an:
Bezirksamt Mitte von Berlin,
Amt für Weiterbildung und Kultur,
Fachbereich Bibliotheken,
BiKu 3 Plan – Hr. Herzog,
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Tel.: 9018 33403, E-Mail: gottfried.herzog@ba-mitte.berlin.de
Medienkontakt:
Stadtbibliothek Berlin-Mitte, Ellen Stöcklein,
Telefon: (030) 9018-24412, E-Mail: ellen.stoecklein@ba-mitte.berlin.de