Neuer Gestaltschutz für die Leipziger Straße

Pressemitteilung Nr. 243/2020 vom 27.07.2020

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Der Bezirk Mitte von Berlin hat sich aufgrund der aktuellen Veränderungen in der Berliner Stadtentwicklung zum Ziel gesetzt, Gebiete zu lokalisieren, deren Ortsbild und Stadtgestalt von besonderer städtebaulicher, geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung sind. Wenn zu befürchten ist, dass die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch bauliche Maßnahmen beeinträchtigt werden kann, soll das betroffene Gebiet mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart geschützt werden.

In diesem Zusammenhang hat das Bezirksamt ein städtebauliches Gutachten für den Bereich Leipziger Straße – zwischen Charlottenstraße im Westen, Kronenstraße im Norden, Niederwallstraße und Axel-Springer-Straße im Osten sowie Krausenstraße im Süden beauftragt. Der Untersuchungsbereich umfasst exakt den Stadtraum entlang der Leipziger Straße, in dem in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts das Wohnensemble Leipziger Straße als bauliche Einheit errichtet wurde.

Die Bebauung der Leipziger Straße ist ein bedeutendes städtebauliches Ensemble der Nachkriegsmoderne, dessen spezifische Ausprägung zahlreiche ideengeschichtliche Bezüge aufweist.

Die Stadtbautypologie Hochhaus / Flachbau ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen, stadtökonomischen und stadtgestalterischen Planungsprozesses: zentrale Lagen für kurze Wege, hohe Bebauung mit erheblicher Dichte bei relativ geringer Bodenüberbauung, neue Möglichkeiten der Verkehrsorganisation und nicht zuletzt das Ensemble als baulicher Ausdruck einer neuen Lebensorganisation – das innerstädtische Ensemble als Errungenschaft moderner Stadtorganisation und -gestaltung.

Auf dieser Grundlage hat das Bezirksamt am 30.06.2020 den Beschluss zur Festsetzung einer Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen

Die Ziele der Erhaltungsverordnung für das Ensemble Leipziger Straße dienen der Bewahrung der städtebaulichen Struktur mit den typischen gestalterischen Elementen und dem prägenden Erscheinungsbild dieses Stadtraumes.

Zur Sicherung der städtebaulichen Gestalt und des Ortsbildes des Gebietes wurden im gesamten Geltungsbereich typische und erhaltenswerte Merkmale der städtebaulichen Struktur und Eigenart, des Ortsbildes und der Architektur, des Freiraums und der Erschließung ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden Kriterien definiert, die bei geplanten Änderungen von baulichen Anlagen zu berücksichtigen sind.

Um der Zielstellung der Erhaltungsverordnung gerecht zu werden, bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher und freiräumlicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung kann gemäß § 172 BauGB dann versagt werden, wenn die städtebauliche Eigenart des Gebietes – seine städtebauliche Gestalt – durch die beabsichtigte Maßnahme beeinträchtigt wird.

Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt am 24.07.2020.

Weitere Informationen finden Sie unter:

BA-Vorlage
www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2020/artikel.950227.php

www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/

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Bezirksamt Mitte, Pressestelle: presse@ba-mitte.berlin.de