Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen frühestens ab 8. Juni 2020

Pressemitteilung Nr. 161/2020 vom 29.05.2020

Der Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management, Carsten Spallek, informiert:

Mit der 9. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28. Mai 2020 hat der Senat unter anderem beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport ab dem 2. Juni 2020 wieder freizugeben. ‎

Die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträtinnen und -räte haben sich heute in einer gemeinsamen Abstimmung darauf geeinigt, dass die Sporthallen frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden können.

Auf Grund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen.

Der 8. Juni 2020 bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Ausschlaggebend ist die Klärung der oben genannten Fragen zu Reinigung, Hygienekonzepten, Lüftung, etc.

Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf 12 sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter.

“Ich freue mich sehr, dass wir eine mit allen in den Bezirken zuständigen Stadträtinnen und Stadträten abgestimmte Haltung kurzfristig erarbeiten konnten. Dies sorgt berlinweit für ein einheitliches sowie verlässliches Vorgehen und sorgt damit für Planungssicherheit”, so Schul- und Sportstadtrat Carsten Spallek.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Carsten Spallek, Tel.: (030) 9018-33900