Grillverbot im Monbijoupark

Pressemitteilung Nr. 149/2020 vom 20.05.2020

Die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Sabine Weißler, informiert:

Das Grillen im Monbijoupark ist ab sofort bis auf Weiteres nicht erlaubt. Aufgrund von § 3, Absatz 3, Satz 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 7. Mai 2020 sind das Grillen und das Zubereiten sowie das gewerbliche Anbieten von Speisen auf Wiesen und Freiflächen nicht erlaubt.

Das Ordnungsamt und der Parkdienst des Straßen- und Grünflächenamtes werden die Einhaltung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung in den Grünflächen des Bezirks Mitte überwachen.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de